Kuchen, Croissants und „alkoholfreie“ Getränke: Viele Lebensmittel enthalten nach Angaben von Verbraucherschützern geringe Mengen Alkohol ohne eine entsprechende Kennzeichnung. „Nur die wenigsten Hersteller kennzeichnen den Alkoholgehalt auf der Schauseite des Lebensmittels – zum Beispiel mit einem Piktogramm“, erklärte die Verbraucherberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, Silke Vollbrecht am Donnerstag.
Insbesondere Schwangere, Kinder, abstinente Alkoholiker oder Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, müssten alkoholhaltige Lebensmittel jedoch einfach erkennen können, fuhr sie fort. Laut der Verbraucherzentrale enthalten vielfältige Produkte wie Fertigkuchen, Desserts und Süßigkeiten, aber auch Fertigsuppen, Saucen und Salatdressings Alkohol. Zwar müssen Hersteller dies auf der Zutatenliste angeben – Alkohol kann dort jedoch unter den unterschiedlichsten Namen auftauchen, beispielsweise Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol.
Wird Alkohol lediglich als Trägerstoff verwendet, um bestimmte Aromen freizusetzen, müsse die Verwendung gar nicht gekennzeichnet werden. Das Gleiche gilt für unverpackte Lebensmittel. „Eine deutliche Kennzeichnung auf der Schauseite der Verpackung ist bislang nicht verpflichtend, das muss sich ändern“, forderte Vollbrecht.
Auch bei Getränken gilt: Alkoholfrei heißt nicht alkoholfrei. Erst ab 1,2 Volumenprozenten gilt eine Kennzeichnungspflicht. Als „alkoholfrei“ bezeichnet werden dürfen sogar Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent. Auch Malzbier enthält geringe Mengen Alkohol, Kinder sollten also auf den Konsum verzichten. „Wer sicher gehen will, kauft Bier mit der Angabe ‚0,0 Prozent Alkohol'“, erklärte Vollbrecht.