Nach dem vierfachen Tötungsdelikt in einer Potsdamer Behinderteneinrichtung Ende April hat am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt eine Güteverhandlung über eine Kündigungsschutzklage der Tatverdächtigen stattgefunden. Die Vorsitzende Richterin habe eine Aussetzung des Verfahrens nach Paragraf 149 der Zivilprozessordnung erörtert. Die Verhandlung kann demnach ausgesetzt werden, wenn die Erkenntnisse eines Strafverfahrens von Einfluss auf die Entscheidung sind.
Die 51-jährige Tatverdächtige soll am 29. April vier Bewohner des Oberlinhauses in Potsdam getötet und ein fünftes Opfer schwer verletzt haben. Das Oberlinhaus sprach ihr im Mai die außerordentliche Kündigung aus, wogegen sie sich mit einer Klage wehrt.
Die beiden Parteien haben im Verfahren vor dem Arbeitsgericht nun die Möglichkeit, innerhalb zwei Wochen Stellung zu nehmen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sind beide Seiten gegen eine Aussetzung des Verfahrens. Die tatverdächtige Klägerin ist inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.