Der Aufsichtsrat des Autobauers Volkswagen hat sich mit dem früheren Konzernchef Martin Winterkorn auf Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geeinigt. Wie VW am Mittwoch mitteilte, sieht die bereits am vergangenen Samstag vom Aufsichtsrat gebilligte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Winterkorn einen Betrag von 11,2 Millionen Euro vor. Eine Einigung über Entschädigungszahlungen gibt es demnach auch mit weiteren früheren Verantwortlichen sowie der Managerhaftpflichtversicherung.
Der Aufsichtsrat stimmte demnach einer Vereinbarung über eine Zahlung von 4,1 Millionen Euro durch den früheren Audi-Chef Rupert Stadler zu. Außerdem gibt es nach Unternehmensangaben eine Einigung mit dem ehemaligen Audi-Manager Stefan Knirsch über eine Zahlung von einer Million Euro und dem früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz über 1,5 Millionen Euro. Die Versicherer erbringen demnach zudem 270 Millionen Euro.
Insgesamt summieren sich die Zahlungen an VW damit auf rund 288 Millionen Euro. Die Schadenersatzleistungen gehen zurück auf die im Oktober 2015 durch den Aufsichtsrat eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für den Dieselskandal.
Im März hatte das Kontrollgremium beschlossen, Winterkorn und Stadler wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt. Zustimmen muss den Vereinbarungen nach Angaben von VW noch die Hauptversammlung, die für den 22. Juli einberufen wird.
Der Dieselskandal bei dem Autobauer, der VW bereits rund 32 Milliarden Euro an Straf- und Entschädigungszahlungen sowie Gerichtskosten kostete, war im September 2015 öffentlich geworden. VW räumte damals ein, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr. In Deutschland wurden deswegen unter anderem Winterkorn sowie andere ehemalige oder aktuelle hochrangige Mitarbeiter angeklagt oder stehen vor Gericht.