Wirtschaftsrat der CDU kritisiert Vorschlag einer Obergrenze für Bargeldzahlungen

Symbolbild: Geldscheine
Symbolbild: Geldscheine

Der Wirtschaftsrat der CDU kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission, im Kampf gegen Geldwäsche eine europaweit gültige Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. „Eine Bargeld-Obergrenze wäre ein pauschaler und direkter Eingriff in die Freiheit und Privatsphäre der Bürger, ohne dass dem Ziel der Geldwäschebekämpfung gedient wäre“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben). Studien belegten, dass solche Obergrenzen keinen signifikanten Nutzen im Kampf gegen die Geldwäsche hätten, stattdessen aber Händlern und Wirtschaft schaden würden, sagte er.

Steiger kritisierte es als unverhältnismäßig, „einfach mit dem Holzhammer Bargeldobergrenzen zu verhängen“. Statt mit Verboten zum Nachteil aller Bürger zu reagieren, sollten EU-Kommission und nationale Behörden die Berge von unerledigten Verdachtsfällen auf Geldwäsche abarbeiten, forderte er. Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates gab zudem zu bedenken, dass „in Zeiten künstlicher Negativzinsen“ Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen seien, ihre Ersparnisse in Form von Bargeld schützen zu können.

Die EU-Kommission hatte im Januar ein Diskussionspapier vorgelegt, in dem ein Limit von 10.000 Euro als mögliche effektive Maßnahme gegen Geldwäsche genannt wird. Laut RND will sie diese Obergrenze im Juli den Mitgliedsstaaten vorschlagen.

In den meisten EU-Staaten gibt es bereits derartige Vorschriften. Das RND nannte etwa Griechenland, wo nur Beträge bis 500 Euro in bar beglichen werden dürften. In Kroatien liegt das Limit demnach bei 15.000 Euro. In Deutschland gibt es keine Obergrenze.

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