Zahl offener Haftbefehle in Deutschland zurückgegangen

Polizei
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Die Zahl der offenen Haftbefehle ist in Deutschland zum ersten Mal seit mehreren Jahren deutlich gesunken. Zum Stichtag 31. März 2021 waren 173.407 Personen zur Fahndung ausgeschrieben, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Ein Jahr zuvor waren es demnach 192.801 nicht vollstreckte Haftbefehle gewesen.

Berücksichtigt wurden Haftbefehle aufgrund einer Straftat, aufgrund eines Fehlens zum Gerichtstermin oder Haftantritt sowie Fälle von bevorstehenden Abschiebungen. In einigen Fällen standen dem Bericht zufolge auch gewaltbereite Extremisten auf den Fahndungslisten. Besonders stark war der Rückgang der Zahl der offenen Haftbefehle demnach in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Auf den Fahndungslisten stehen den Angaben zufolge auch 602 Rechtsextremisten. Allerdings würden diese nicht immer wegen politischer Straftaten gesucht. Insgesamt werden sogar 7611 politisch motivierte Straftäter aufgeführt. In den meisten Fällen geht es laut Bundesregierung allerdings um eine Verfolgung durch ausländische Behörden, etwa um Islamisten, denen eine Unterstützung von Terrorgruppen in Syrien vorgeworfen werde.

Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic begrüßte den Rückgang. „Gut 173.000 sind immer noch eine hohe Zahl, aber es zeigt sich, dass der öffentliche Druck, Haftbefehle zu vollstrecken nicht ohne Konsequenzen geblieben ist“, sagte sie den Funke-Zeitungen. Ein „Vollzugsproblem“ sieht sie vor allem noch in Bayern, wo Ende März mehr als 30.000  Haftbefehle offen waren.

Zu den Fällen extremistischer Täterinnen und Täter sagte Mihalic: „Sorge macht mir weiterhin die hohe Anzahl nicht vollstreckter Haftbefehle im Bereich der politisch motivierten Kriminalität.“ Es gebe sogar eine Handvoll rechts- und linksextremistische Gefährder, gegen die Haftbefehle nicht vollstreckt wurden. Hier müsse dringend geprüft werden, ob dies nicht nachgeholt werden könne. „Es kann nicht sein, dass Gewaltbereite und kriminelle Feinde der Verfassung auf freiem Fuß sind, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.“

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