Heizungsgesetz hat auch Folgen für den Bund: 4.000 Bundesimmobilien müssten umgerüstet werden

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Das geplante Heizungsgesetz könnte auch für das Gebäudemanagement des Bundes zum Kraftakt werden. 18.000 Liegenschaften hat der Bund, die beheizt werden, teilte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) mit. Von diesen würden „circa 4.000 Gebäude aktuell mit fossilen Brennstoffen geheizt“, sagte ein Behördensprecher.

13.000 Gebäude seien an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen. Laut Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen ab Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, sollten die alten Heizungen unreparierbar kaputtgehen. Welche Kosten dadurch auf den Bund zukämen, sei „nicht treffsicher“ zu beantworten, hieß es dazu von der BImA.

Denn selbst wenn die reinen Kosten für den Austausch von Heizungsanlagen per Kostenrahmen zu ermitteln wären, so kämen je Einzelfall weitere konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel der Rückbau von Heizkörpern und der Einbau von Flächenheizungen, die Dämmung der Fassaden und Dächer sowie gegebenenfalls der Austausch der Fenster kosten erhöhend hinzu.

Die Investitionsmehrkosten für GEG-konforme Heizungen für Nichtwohngebäude werden im Mittel mit 60.000 Euro gegenüber einer Gasheizung beziffert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte kürzlich berechnet, dass bis 2045 135.000 kommunale Gebäude mit einer neuen Heizung ausgestattet werden müssen, was zu Mehrkosten von 8 Milliarden Euro allein für den Heizungstausch führen werde.

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Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
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