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Regierung plant Gesetz gegen Überwachung im Job

Regierung plant Gesetz gegen Überwachung im Job

Kameraüberwachung

Für die Überwachung, die Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz soll es in Deutschland künftig deutlich strengere Regeln geben. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wollen in einem neuen „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern verhindern, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet.

„KI wird eine immer größere Rolle spielen. Das birgt immense Chancen, aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden“, sagte Faeser der SZ. Auch Arbeitsminister Heil sieht dringenden Handlungsbedarf. Ihm gehe es darum, dass „gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gelten“, sagte er. Noch im Sommer wollten Faeser und Heil einen ersten Entwurf für das Gesetz vorlegen, heißt es laut SZ in Regierungskreisen.

Ein internes Papier der Ministerien, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, skizziert, wie sensible Daten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort der Beschäftigten, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen, etwa zur Gefahrenabwehr für Mitarbeiter, sollen künftig Videoaufnahmen erlaubt sein. „Das wollen wir vor allem für Gefahrensituationen klar regeln, zum Beispiel bei Feuerwehrleuten im Einsatz“, sagte Faeser.

Generell aber gelte: „Es muss geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein kann.“ Arbeitgeber sollten „keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen“, heißt es in dem Papier der Ministerien weiter. Möglich bleiben sollen „notwendige und sinnvolle Praktiken“ wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten.

Den Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren will die Regierung hingegen einschränken. Entsprechende Programme müssten wissenschaftliche Standards einhalten und dürften nur Eigenschaften prüfen, die für eine Stelle bedeutend seien. Laut Papier der Ministerien soll „klar und verlässlich festgeschrieben werden, welche Fragen im Bewerbungsgespräch unzulässig sind“.

Medizinische Untersuchungen sollten nur zulässig sein, wenn sie für die Ausübung einer Tätigkeit notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben seien, etwa bei Piloten. Auch Fachleute halten gesetzliche Regeln für dringend nötig. „Sowohl die Chancen als auch die Risiken der künstlichen Intelligenz lassen sich steuern“, sagte KI-Expertin Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des gewerkschaftsnahen Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI).

Der Datenschutz der Beschäftigten sei schon bisher in vielen Fällen unzureichend gewesen. „Durch die Möglichkeit, mit KI riesige Datenmengen auszuwerten, wachsen die Missbrauchsmöglichkeiten – und damit auch die Notwendigkeit, diese Daten zu schützen“, sagte Wenckebach.

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Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
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