Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. „Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden.
„Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.“ Zugleich forderte Landsberg vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung“, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten.
Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so der Hauptgeschäftsführer. Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung.