Die Bundesregierung will Länder und Kommunen verpflichten, verbindliche Strategien zur Klimaanpassung vorzulegen. Das geht aus dem Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz aus dem Haus von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hervor, über den die Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Dienstagsausgaben) berichten. „Grundlage hierfür müssen Klimarisikoanalysen sowie Analysen darüber, welche Auswirkungen des Klimawandels in den einzelnen Ländern bereits eingetreten sind, auf Grundlage von möglichst regionalen Daten sein“, heißt es in dem Entwurf.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die Landesregierungen: Für jede Gemeinde und jeden Kreis sei nach „Zuständigkeitsbestimmung des Landesrechts“ ein Klimaanpassungskonzept aufzustellen. So könnten die Bundesländer etwa bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer bestimmten Größe kein Konzept aufgestellt werden muss, „solange ihr Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist“, heißt es. Bis Ende September 2024 müssen die Länder dem Bundesumweltministerium (BMUV) entsprechende Berichte vorlegen.
Das Spektrum geeigneter Maßnahmen unterscheidet sich laut BMUV dabei je nach Lage: In Großstädten würden Hitze- und Sonnenschutz, Trinkwasserspender oder Dach- und Fassadenbegrünungen eine größere Rolle spielen. Im Mittelgebirge hingegen seien womöglich Maßnahmen gegen Starkregen vordringlicher, an Flüssen und an der Küste eher Hochwasserschutz. Zudem ist im Gesetz ein „Berücksichtigungsgebot“ vorgesehen.
Demnach sollen Verwaltungen bei ihren Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung stärker berücksichtigen. Vor allem der Flächenfraß wird thematisiert: Versiegelte Böden, „deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist“, sollen, soweit „erforderlich und zumutbar“, wiederhergestellt werden, heißt es aus Regierungskreisen. Keine Rede mehr ist von einem „Verschlechterungsverbot“, wie es noch im BMUV-Referentenentwurf vorgeschlagen wurde.
Der Entwurf soll am Donnerstag im Bundeskabinett verabschiedet werden.