Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll sich das Bundeskabinett Mitte August mit dem Gesetzentwurf zum Eigenanbau von Cannabis befassen, der unter anderem Regeln für sogenannte „Cannabis-Clubs“ enthält. Am Mittwoch sollte der Entwurf zur Beratung an die Verbände gehen, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Laut Entwurf müssen Cannabis-Anbaugemeinschaften einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen halten, die Länder sollen zudem die Zahl der Anbauvereinigungen auf eine je 6.000 Einwohner pro Stadt oder Landkreis beschränken können.
Die Erlaubnis für Cannabis-Clubs soll zunächst auf sieben Jahre befristet werden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit nach fünf Jahren. Die Mindestlaufzeit für die Clubmitgliedschaft soll bei zwei Monaten liegen. Der unmittelbare Anbau von Cannabis soll nur Mitgliedern gestattet sein, für sonstige Tätigkeiten wie Sicherheit, Reinigung oder Buchhaltung können auch Angestellte oder externe Dienstleister beschäftigt werden.
Der Postversand von Samen an andere Anbauvereinigungen, Mitglieder und Nichtmitglieder ist laut Entwurf nicht erlaubt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sei zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Funke-Zeitungen. „Konsum und Erwerb bleibt für sie verboten, Konsumenten bieten wir Hilfsprogramme an, Cannabis-Clubs bleiben für sie verschlossen und dürfen nur in angemessener Entfernung zu Schulen eröffnet werden“, so Lauterbach.
Gleichzeitig warnte der SPD-Politiker davor, im Zuge der Legalisierung die Gefahren des Cannabis-Konsums aus dem Blick zu verlieren. „Dass wir den Schwarzmarkt austrocknen, die Kriminalität bekämpfen, indem wir die Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen möglich machen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Droge gefährlich ist – gerade für junge Menschen, deren Gehirnentwicklung nicht abgeschlossenen ist.“ Die Legalisierung von Cannabis soll nach den Plänen der Ampel-Koalition nach einem Zwei-Säulen-Modell erfolgen: Erlaubt wird demnach der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen.
Die zweite Säule sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Der entsprechende Gesetzentwurf ist für das zweite Halbjahr 2023 geplant.