Radikale Maßnahme: Faeser will Angehörige von „Clans“ kollektiv abschieben

Nancy Faeser (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Nancy Faeser (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) schlägt vor, Angehörige von kriminellen „Clans“ auch dann abzuschieben, wenn diese keine Straftaten begangen haben. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“, den Faesers Ministerium am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. „Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“, so heißt es dort, sollten „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht lediglich für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die trifft zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat.

Sie sind selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. So steht es im Aufenthaltsgesetz im Paragrafen 54, Absatz 1, Nummer 2. Diese Regelung soll nun ausgeweitet werden, so der „Diskussionsentwurf“ aus Faesers Haus. Dieselbe Härte soll dann auch für Menschen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören, wie auch immer das dann definiert und gerichtlich geprüft werden soll.

Vorgesehen ist laut dem Ministeriumsentwurf, dass ein neuer Passus in das Gesetz eingefügt wird, der davon handeln soll, dass ein Ausländer einer kriminellen Vereinigung „angehört oder angehört hat“. In der Begründung dazu stellt das Ministerium aber klar: Gemeint sind nicht Personen, die selbst kriminell sind. Denn für ihre Abschiebung bräuchte man gar keine neuen Regelungen zu schaffen.

Sie existieren bereits. Vielmehr gehe es jetzt um Personen, die man bisher nicht abschieben konnte, eben weil sie sich keine Straftaten oder andere erhebliche Rechtsverstöße vorwerfen lassen müssten, aber aus Sicht der Behörden dennoch „Angehörige der Organisierten Kriminalität“ seien. Der Diskussionsentwurf beruht auf einem Bund-Länder-Treffen im Mai, bei dem verschiedene Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht verabredet wurden.

Der Clan-Vorschlag kam nicht vonseiten der Ampel-Koalition, sondern von einigen Bundesländern, sagte eine Sprecherin von Faesers Ministerium jetzt. Dennoch hat das Bundesinnenministerium sich diesen Vorschlag offenbar zu eigen gemacht. „Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann“, so fährt die Sprecherin fort, „soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden.“

Zu den übrigen Vorschlägen im Ministeriumsentwurf zählt die deutliche Ausweitung des sogenannten Ausreisegewahrsams. Das heißt, dass Ausländer auch unabhängig von einer Fluchtgefahr vorbeugend eingesperrt werden können, um ihre Abschiebung vorzubereiten. Dies war bisher nur für maximal zehn Tage erlaubt, soll künftig aber für bis zu 28 Tage zulässig werden.

Daneben sollen Beamten, die Abschiebungen durchführen, sich freier in Flüchtlingsunterkünften bewegen und auch ohne richterlichen Beschluss in mehr Räume eindringen dürfen als bisher.

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