Union will bezahlte Pflegezeit nach Vorbild des Elterngeldes

Seniorin im Rollstuhl (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Die Union fordert für die Pflege von Angehörigen einen Lohnersatz nach dem Vorbild des Elterngeldes. Das geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Pflege hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben) berichten. „Dem größten `Pflegedienst` Deutschlands gebührt mehr Respekt und Unterstützung“, heißt es in dem Papier mit Blick auf die Pflege durch Angehörige.

Konkret wird für die Einführung einer „Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit“ plädiert. Bislang besteht für die Pflegezeit von sechs Monaten beziehungsweise die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten zwar ein Anspruch auf Freistellung vom Job, es gibt aber außer zinslosen Darlehen keine finanzielle Unterstützung. Nur in einer akuten Pflegesituation erhalten pflegende Angehörige für maximal zehn Tage – ähnlich dem Krankengeld – ein Pflegeunterstützungsgeld.

„Wer sich mit Hingabe um Pflegebedürftige in der Familie kümmert, sollte dafür entlastet werden – gerade, wenn man dafür zeitweise aus dem Beruf aussteigen muss und das Einkommen über Monate fehlt“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), dem RND. „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Was für Kinder gilt, sollten wir auch für die Ältesten unserer Gesellschaft diskutieren“, so der CDU-Politiker. Das sei eine Frage der Generationengerechtigkeit.

Die Union fordert in dem Papier zudem Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige, die sich am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bemessen. Sie plädiert auch für eine bessere Rentenversorgung von pflegenden Angehörigen. Um den Fachkräftemangel zu lindern, fordert die Union zudem Verbesserungen für professionell Pflegende.

Konkret schlägt die Fraktion vor, die Arbeitszeit von Vollzeitkräften mit den Berufsjahren schrittweise zu reduzieren, und zwar bei vollem Lohnausgleich. Zudem sollen Überstunden steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.

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