Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne zur Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gegen Kritik verteidigt. „Wenn ein Mensch um seine Freiheit, sein Eigentum und seinen guten Namen vor Gericht kämpft, hat er einen Anspruch darauf, dass man mögliche Fehlerquellen so gut es geht ausschließt“, sagte der FDP-Politiker dem „Spiegel“. Das Ampelvorhaben, über das der Bundestag erstmals am Donnerstagabend beraten will, stößt besonders in der Justiz auf heftige Kritik.
So mancher Richter sieht darin ein Misstrauen. Buschmann weist die Bedenken zurück – und argumentiert: „Die menschliche Aufnahme- und Erinnerungsfähigkeit ist nun einmal begrenzt.“ Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, kritisiert dagegen die geplante Dokumentationspflicht scharf: „Ausgerechnet die ausgezehrte Strafjustiz soll jetzt zu einem Experimentierfeld für nicht ausgereifte, aufwendige Digitalpläne werden“, sagte er dem „Spiegel“.
Buschmanns Gesetzentwurf sieht vor, die Hauptverhandlung des Strafprozesses in erster Instanz an Land- und Oberlandesgerichten verpflichtend digital mitzuschneiden. Von der besonders umstrittenen Videoaufnahme ist die Regierung inzwischen abgerückt, hierüber sollen künftig die Länder selbst entscheiden können.
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