Verbraucherschützer fordern Warnhinweise bei „Mogelpackungen“

Supermarkt (über dts Nachrichtenagentur)
Supermarkt (über dts Nachrichtenagentur)

Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop fordert Warnhinweise auf Verpackungen, falls Hersteller die Menge oder die Zusammensetzung der Zutaten verändern. Immer mehr Verbraucher beschwerten sich bei den Verbraucherzentralen über „Mogelpackungen“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem „Tagesspiegel“. Dahinter steckten „handfeste und oft dreiste Preissteigerungen“.

Nach Erhebungen der Verbraucherzentrale Hamburg geht es um Preiserhöhungen von bis zu 127 Prozent. Die Fälle nehmen zu: Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale 104 neue Mogelpackungen registriert, 2022 waren es 76, 2021 nur 47.

Die für Verbraucherschutz zuständige Bundesumweltministerin Steffi Lemkes (Grüne) will sogenannte Mogelpackungen verbieten. Sie hat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Verpackungen, deren Inhalt verringert wird, ohne dass die Größe der Verpackung im gleichen Verhältnis verkleinert wird, grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollen. Gleiches soll gelten, wenn die Verpackung vergrößert wird, ohne dass der Inhalt im bisherigen Verhältnis mitwächst. Doch das Verfahren stockt, weil die FDP ein Gesetz gegen Mogelpackungen nicht für nötig hält.

Pop sieht das anders: Der Vorstoß Lemkes sei ein erster wichtiger Schritt, um Mogelpackungen Einhalt zu gebieten, sagte Pop dem „Tagesspiegel“. Nach Meinung der VZBV-Chefin müsste jedoch zusätzlich ein Warnhinweis in den Entwurf aufgenommen werden. In Frankreich, wo ein ähnlicher Vorschlag derzeit diskutiert wird, könnte eine solche Hinweispflicht vielleicht schon ab April umgesetzt werden, sagte sie. In Brasilien gibt es solche Warnhinweise bereits, Hersteller müssen auf der Verpackung ein halbes Jahr nach Umstellung informieren.

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