Mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichsprämie

Briefumschläge mit 50-Euro-Scheinen (über cozmo news)
Briefumschläge mit 50-Euro-Scheinen (über cozmo news)

Mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben seit Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2.761 Euro. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann.

Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.

Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen

Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhalten, gibt es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien sind im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.104 Euro sowie in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei mit durchschnittlich 1.689 Euro zu verzeichnen.

Die höchsten Inflationsausgleichsprämien wurden in der Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3.000 Euro), Erziehung und Unterricht (2.999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.943 Euro) vereinbart.

Mit 96,1 Prozent beziehungsweise 96 Prozent haben im Verarbeitendes Gewerbe und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung anteilig die meisten Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent), in der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (11,2 Prozent) und im Handel (24,4 Prozent) profitieren anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie.

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