Grusel-Alarm: Was beim Online-Kostümeinkauf zu beachten ist

Halloween-Kürbisse (über Camila Albuquerque)
Halloween-Kürbisse (über Camila Albuquerque)

Halloween steht vor der Tür und das passende Kostüm ist auch schon bestellt – doch was, wenn es nicht passt? Und was gilt bei der Rückgabe von Halloweenartikeln? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von „Trusted Shops“ erklärt, was beim Online-Shopping von Kostümen zu beachten ist und welche Rechte Käufer haben.

Das Kostüm online zurückschicken

Föhlisch: „Beim Online-Shopping hat der Käufer 14 Tage lang die Möglichkeit, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich, sobald er die Ware erhalten hat. Bei mehreren Lieferungen, die zusammen bestellt wurden, läuft die Frist erst ab Erhalt des letzten Paketes. Hat der Händler nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr.“ 

Doch Vorsicht: Nicht alle Kostüme und Accessoires können problemlos zurückgeschickt werden

Föhlisch: „Tatsächlich gibt es eine Reihe von Waren, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann, wenn der Händler darüber in der Widerrufsbelehrung informiert. Dies kann beispielsweise für Waren gelten, die nach Kundenvorgabe angefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wer sich also sein maßgeschneidertes Clownskostüm anfertigen lässt, der sollte dringend beachten, dass eine Rückgabe vom Online-Händler ausgeschlossen werden kann. Kein Grund für eine Verweigerung der Rücknahme ist allerdings, dass der Händler die Ware ‚extra bestellt‘ hat oder wenn es sich um ein reduziertes Kostüm handelt.“

Die Rückerstattung des Betrages

Föhlisch: „Natürlich können Verbraucher innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Kostüm ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Er kann die Rückzahlung allerdings so lange verweigern, bis er tatsächlich auch das Kostüm zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er es abgesandt hat.“

Mit der Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen

Föhlisch: „Gerade bei Erstkäufern akzeptieren Online-Shops häufig nur die Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder PayPal. Bei Zahlung per Vorkasse kann man als Online-Käufer mit einer Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen. Damit sind Verbraucher bei Problemen wie einer nicht erfolgten Lieferung abgesichert.“

Das Kostüm wird nicht rechtzeitig geliefert

Föhlisch: „Online-Shops sind dazu verpflichtet, klar und verständlich über den Liefertermin zu informieren. An die angegebenen Lieferzeiten muss sich der Shop dann auch halten. Ist das nicht der Fall, hat der Käufer nach Fristsetzung die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen und unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sichert der Onlineshop also zum Beispiel eine ‚Lieferung vor Halloween‘ zu, muss er dies auch einhalten. Wer sicherstellen möchte, dass das Wunschkostüm pünktlich geliefert wird, sollte rechtzeitig bestellen, so dass auch noch genügend Zeit für einen Umtausch bleibt.“

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