Umfrage: Über 80 Prozent würden nicht bei Cannabis-Konsumenten mitfahren

Cannabis (über Jakob Eskildsen)
Cannabis (über Jakob Eskildsen)

Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gelten seit August 2024 auch neue Regelungen für den Straßenverkehr: Der Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC beträgt nun 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Der 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar, der Ende Januar stattfinden wird, wird sich mit den Konsequenzen dieser Neuerung und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit befassen.

Der „ACV Automobil-Club Verkehr“ ließ im Vorfeld eine repräsentative Umfrage durchführen, um gezielt die Einstellungen und das Wissen der Bevölkerung zum Thema Cannabis im Straßenverkehr zu erfassen. Das Meinungsforschungsinstitut „Civey“ befragte hierfür 2.500 Bundesbürger ab 18 Jahren.

Die Ergebnisse sind eindeutig: Über 80 Prozent der Befragten lehnen eine Mitfahrt bei einer Person ab, die zuvor Cannabis konsumiert hat. Auffällig ist jedoch die erhöhte Risikobereitschaft junger Menschen (18–29 Jahre): In dieser Altersgruppe sind fast 30 Prozent bereit, bei Personen, die Cannabis konsumiert haben, mitzufahren.

Automobilclubs fordern verstärkte Aufklärungsarbeit

Die Automobilclubs positionierten sich bereits bei Einführung des neuen THC-Grenzwerts eindeutig: „Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht“, erklärt beispielsweise ACV-Geschäftsführer Holger Küster. Diese Botschaft muss unabhängig vom Grenzwert ein unmissverständliches Signal bleiben – im Sinne der Vision Zero. „Cannabis-Konsum führt nachweislich zu Konzentrationsmängeln und verlängerten Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Verkehrsteilnehmende müssen umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden“, betont Küster.

Die Umfrage zeigt, wie groß der Aufklärungsbedarf ist: Fast 70 Prozent der Befragten beurteilen die bisherigen Informationsmaßnahmen zu den Risiken des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr als schlecht. Zudem kennen 85 Prozent nicht den geltenden THC-Grenzwert für Personen außerhalb der Führerschein-Probezeit und über 21 Jahre.

Polizei fehlen technische Möglichkeiten für Cannabis-Test

Beim 63. Verkehrsgerichtstag steht auch die Diskussion über polizeiliche Kontrollmaßnahmen des aktuellen THC-Grenzwerts im Fokus. Derzeit verfügt die Polizei bei Verkehrskontrollen über keine Schnelltests, mit denen der THC-Grenzwert verlässlich gemessen werden kann. Eine genaue Überprüfung ist nur durch eine Blutprobe möglich.

„Es ist unverständlich, dass ein THC-Grenzwert für den Straßenverkehr gesetzlich festgelegt wurde, ohne der Polizei geeignete Mittel zur Überprüfung bereitzustellen“, kritisiert der Verkehrsexperte. „Diese technischen Möglichkeiten müssen dringend und flächendeckend verfügbar gemacht werden, sonst leidet die Verkehrssicherheit darunter.“

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