Gesetzliche Neuerungen bei Umzug und Energieanbieterwechsel: Ab 6. Juni gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Stromzähler (über ra-photos)
Stromzähler (über ra-photos)

Pünktlich zum Sommer treten am Freitag, 6. Juni, weitreichende Änderungen für Energie­kunden in Deutschland in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat im Auftrag der Europäischen Union die soge­nannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel-Regel umgesetzt. Sie verpflichtet alle Energie­versorger in Deutschland dazu, einen Anbieterwechsel innerhalb eines Tages abzuwickeln, sofern die Umzugs- oder Wechselmeldung rechtzeitig eingeht.

Hintergrund: Schnell und standardisiert

Bislang konnte ein Wechsel des Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgers mehrere Wochen dauern. Mit der neuen Verordnung soll der administrative Aufwand minimiert und der Wechselprozess für Endverbraucher deutlich beschleunigt werden. Kündigungsfristen und tarifliche Vertragsbedingungen bleiben unberührt – lediglich die technische Abwicklung wird innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen.

Wichtige Fristen für Kunden

Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen Meldungen zu Umzügen, Kündigungen oder Produktwechseln mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin eingehen. Da die Regelung bereits ab dem 26. Mai 2025 rückwirkend greift, ist der späteste Meldetermin für einen Wechsel zum 6. Juni folglich der 23. Mai 2025. Ab dann sind rückwirkende Änderungen ausgeschlossen.

Vermieter müssen aktiv mitwirken

Auch Vermieter sind in die Pflicht genommen: Sie sollten auf eine enge Abstimmung mit ausziehenden Mietern achten, damit Aus- und Einzugsdaten ebenso wie Zählerstände korrekt und fristgerecht an den Energieversorger übermittelt werden. So lassen sich Missverständnisse und zusätzliche Kosten vermeiden.

Für weitere Informationen und persönliche Beratung steht beispielsweise die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

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