Olympia-Tickets unter Risiko: Verbraucherschützer warnen vor Käufen außerhalb offizieller Kanäle

Olympisches Feuer (über Handmadefont)
Olympisches Feuer (über Handmadefont)

Übernächste Woche beginnen die Olympische Winterspiele 2026 in Italien. Während sich Athleten auf ihre Wettkämpfe vorbereiten, entscheidet sich für viele Fans der Olympia-Besuch bereits im Vorfeld – beim Ticketkauf. Das „Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland“ (EVZ) warnt eindringlich vor Angeboten außerhalb der offiziellen Verkaufswege.

Gerade kurz vor Beginn der Spiele suchen viele Interessierte noch nach Karten für begehrte Wettbewerbe oder nach vermeintlichen Schnäppchen. „Dann greifen sie möglicherweise zu Angeboten, die seriös wirken, am Ende aber zum Problem werden können“, sagt Dr. Stephan Riegger, Jurist beim EVZ Deutschland.

Strenge Regeln beim Weiterverkauf

Der Weiterverkauf von Olympiatickets ist stark reglementiert. Personalisierte Eintrittskarten dürfen ausschließlich über den offiziellen Wiederverkaufsweg der Veranstalter weitergegeben werden. Dafür steht eine offizielle Ticket-App zur Verfügung, über die Karteninhaber gezielt Tickets einstellen können.

Last-Minute-Interessenten sollten laut EVZ ausschließlich diesen Weg nutzen. Tickets aus anderen Quellen können gesperrt werden, selbst wenn sie auf den ersten Blick gültig erscheinen. „Wer Olympiakarten außerhalb der offiziellen Kanäle kauft, kauft immer ein Risiko mit“, betont Riegger.

Finanzielle Folgen können erheblich sein

Besonders problematisch ist der mögliche Schaden bei einem verweigerten Einlass. Ein Olympiabesuch ist häufig mit hohen Zusatzkosten verbunden: Anreise, Unterkunft und Urlaubstage sind meist lange im Voraus gebucht und bezahlt. Bleibt der Zutritt am Veranstaltungstag aus, kann der finanzielle Verlust schnell vierstellig werden. In vielen Fällen bleiben Betroffene auf diesen Kosten sitzen.

Gerichte stärken Veranstalter

Dass Veranstalter gegen den unautorisierten Weiterverkauf vorgehen, zeigt ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgericht Hamburg. In dem Verfahren zum Weiterverkauf von Bundesliga-Tickets für Heimspiele des FC St. Pauli gegen die Plattform „Viagogo“ stellten die Richter klar: Zweitmarktplattformen müssen deutlich darauf hinweisen, dass Tickets vom Veranstalter gesperrt werden können – und der Zutritt dann verweigert wird.

„Das Urteil macht deutlich: Der Kauf eines Tickets bedeutet nicht automatisch den Zugang zur Veranstaltung“, so Riegger.

Klare Empfehlung an Olympia-Fans

Für Verbraucher zieht das EVZ eine eindeutige Konsequenz: Sicher ist nur, was offiziell ist. Wer den Besuch der Olympischen Winterspiele nicht riskieren will, sollte Tickets ausschließlich über die vorgesehenen offiziellen Verkaufs- und Wiederverkaufswege erwerben. Andernfalls droht, dass der Olympia-Traum an der Ticketkontrolle scheitert.

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