Das Jahr 2026 markiert für Verbraucherinnen und Verbraucher, Autofahrer, Unternehmen und Reisende einen tiefgreifenden Einschnitt. Zahlreiche neue Gesetze, technische Vorgaben und Fristen treten in Kraft. Betroffen sind unter anderem der Führerscheinumtausch, strengere Umwelt- und Sicherheitsstandards für Fahrzeuge, neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz, verschärfte Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen sowie erweiterte Verbraucherrechte im Onlinehandel.
Hinzu kommen Veränderungen im Reisealltag, etwa durch den Wegfall von Roaming-Gebühren in weiteren Ländern oder die Euro-Einführung in Bulgarien. Der Überblick zeigt, welche Regelungen 2026 relevant werden, wen sie betreffen – und wo rechtzeitiges Handeln erforderlich ist.
Führerscheinumtausch: Frist endet im Januar
Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Zuständig sind Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes. Ausnahme: Geburtsjahr vor 1953 – hier gilt eine verlängerte Frist bis 19. Januar 2033.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und fälschungssicher. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Hauptuntersuchung: Braune HU-Plakette
Fahrzeuge, die 2026 zur Hauptuntersuchung (HU) müssen und bestehen, erhalten eine braune Plakette mit Gültigkeit bis 2028. Der Monat der nächsten HU ist an der Zahl oben auf der Plakette („12 Uhr“) erkennbar. Alternativ hilft ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wer den HU-Termin um zwei Monate oder mehr überschreitet, muss mit Bußgeld rechnen; bei längerem Verzug kann eine vertiefte HU angeordnet werden.
Abgasnorm Euro 7: Neue Standards für Neuwagen
Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die Euro-6e-Stufe als Übergang zur Euro 7. Für neu entwickelte Fahrzeugtypen greift Euro 7 ab 29. November 2026, für alle Neuzulassungen ab Ende 2027.
Neu sind unter anderem:
- präzisere Messung ultrafeiner Partikel
- Einbezug von Brems- und Reifenabrieb (Grenzwerte ab 2030)
- Batteriehaltbarkeit für E-Autos und Plug-in-Hybride:
- mind. 80 % Kapazität nach 5 Jahren/100.000 km
- mind. 72 % nach 8 Jahren/160.000 km
Next-Generation-eCall wird Pflicht
Ab 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw- und leichte Nutzfahrzeugtypen (bis 3,5 t) mit Next-Generation-eCall (NG eCall) ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen ohne NG eCall mehr zugelassen werden. Das System nutzt 4G/LTE und 5G statt 2G/3G und übermittelt im Notfall mehr Daten. Für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
Mehr Assistenzsysteme vorgeschrieben
Ab 7. Juli 2026 sind bei Neuzulassungen unter anderem verpflichtend:
- erweiterter Fußgängerschutz
- Notbremssysteme für Fußgänger und Radfahrer
- Notfall-Spurhalteassistent
- Konzentrationswarnsystem
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- Ereignisdatenspeicher (EDR)
- Notbremslicht
E-Scooter: Neue Regeln in Vorbereitung
2026 tritt die reformierte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft. Ziel ist eine stärkere Angleichung an den Radverkehr. Geplant sind höhere technische Anforderungen (Beleuchtung, Bremsen, Batterien) sowie klarere Regeln für die Nutzung auf Radwegen und Fahrradstraßen.
Künstliche Intelligenz
Der EU-AI-Act verpflichtet zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Texte, Bilder, Videos und insbesondere Deepfakes müssen als KI-erzeugt erkennbar sein. Auch bei Chatbots ist offenzulegen, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren.
Cybersicherheit: NIS2: Deutlich schärfere Pflichten
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gelten seit Ende 2025 strengere Anforderungen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen steigt von rund 4.500 auf 29.500. Vorgaben umfassen Meldepflichten binnen 24 Stunden, Sicherheitsmaßnahmen entlang der Lieferkette und persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Zuständig ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Produktsicherheit und Nachhaltigkeit
- Produkthaftung: KI und Software einbezogen: Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft. Software und KI-Systeme gelten erstmals ausdrücklich als Produkte – mit verschuldensunabhängiger Haftung.
- Ökodesign und Recht auf Reparatur: Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien ab 19. Juli 2026 (zunächst große Unternehmen). Start des Digitalen Produktpasses (DPP) für erste Produktgruppen. Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur bis Juli 2026.
- Verpackungsverordnung (PPWR): Ab 12. August 2026 gelten strengere Regeln: Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Zudem werden Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS eingeführt.
- EU-Batterieverordnung: Ab 1. Januar 2026 gelten neue Recyclingquoten, ab 18. Februar 2026 Pflichten zur CO₂-Fußabdruck-Erklärung für bestimmte Batterien.
Reisen und Verbraucherrechte
- Euro-Einführung in Bulgarien: Bulgarien führt zum 1. Januar 2026 den Euro ein. Nach einer einmonatigen Übergangsphase ist der Lew ab 1. Februar 2026 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr.
- Keine Roaming-Gebühren in Ukraine und Moldau: Ab 1. Januar 2026 entfallen die Roaming-Gebühren zwischen EU, Ukraine und Moldau – bei entsprechenden Mobilfunkverträgen.
- Widerrufsbutton: Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen Widerruf per Klick ermöglichen. Die Pflicht gilt auch für ausländische Shops mit klarer Ausrichtung auf deutsche Verbraucher.
- Neues EU-Gewährleistungslabel: Ab 27. September 2026 wird ein einheitliches EU-Label Pflicht, das Gewährleistungsrechte transparent darstellt – inklusive QR-Code zu weiterführenden Informationen.
- Schutz vor Greenwashing: Ebenfalls ab 27. September 2026 sind pauschale Umweltversprechen ohne prüfbaren Nachweis unzulässig.
Verbraucherkreditrecht
Ab 20. November 2026 gelten strengere Regeln für Kleinkredite und Buy-Now-Pay-Later-Angebote. Ziel ist mehr Transparenz und Schutz vor Überschuldung.



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