Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler hat sich über seinen Anwalt erstmals zu den Schadenersatz-Ansprüchen des Volkswagen-Konzerns öffentlich geäußert und die gegen ihn erhobenen Forderungen zurückgewiesen. „Wie Herr Stadler bereits in seiner Einlassung vor Gericht dargelegt hat, weist er den gegen ihn erhobenen Vorwurf entschieden zurück und ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben“, sagte sein Strafverteidiger Thilo Pfordte der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe).
Stadler sei bewusst, dass der Aufsichtsrat der Volkswagen AG aktienrechtlich verpflichtet sei, mögliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen, erklärte sein Anwalt. „Nach dieser umfangreichen, unabhängigen Prüfung wird ihm nicht vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt zu haben“, sagte Pfordte.
Der VW-Konzern verlangt von Stadler und dem früheren Konzernchef Martin Winterkorn Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in noch nicht bekannter Höhe. Der Aufsichtsrat wirft den beiden Ex-Spitzenmanagern Verletzungen der aktienrechtlichen Sorgfaltspflicht vor. Stadler steht derzeit wegen einer möglichen Mitverantwortung bei Abgasskandal wegen Betrugs vor dem Münchner Landgericht.