Für Grundschulkinder soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht eine täglich achtstündige Betreuung bis zur vierten Klasse vor. Dabei ist der Schulunterricht allerdings mit eingerechnet. Die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder sei „der längst überfällige Gamechanger“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) der Nachrichtenagentur AFP.
Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen vorsehen. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen.
Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen – und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
In vielen Bundesländern müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden. Insbesondere im Osten seien aber bereits genügend Kapazitäten dafür vorhanden, sagte Giffey. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur.
Davon werden 750 Millionen über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen. Die Mittel wachsen jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Millionen Euro pro Jahr.
Das Vorhaben sollte ursprünglich bereits in der vergangenen Woche im Kabinett beraten werden, hatte sich aber wegen anhaltender Auseinandersetzungen mit den Ländern über die Finanzierung verschoben. Giffey rief die Länder auf, ihren Beitrag zu leisten und den Weg für das Gesetz frei zu machen. Sie hoffe, dass die am Wochenende erzielte Einigung „bis in den Bundesrat trägt“.