Riester-Rente vor ungewisser Zukunft

Riester-Rente - Bild: Bankenverband/CC BY-ND 2.0
Riester-Rente - Bild: Bankenverband/CC BY-ND 2.0

Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 den Aufbau einer privaten Altersvorsorge – Millionen Menschen haben seitdem eine Riester-Vertrag abgeschlossen. Doch der Nutzen ist umstritten. Verbraucherschützer fordern nun sogar die Abschaffung. Ein Überblick:

WIE FUNKTIONIERT DIE RIESTER-RENTE?

Mit der Riester-Rente, benannt nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD), sollten Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts des sinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente die Möglichkeit bekommen, für ihr Alter über den Kapitalmarkt ergänzend dazu selbst vorzusorgen. Als Anreiz dafür gibt es eine staatliche Förderung, von der vor allem Sparende mit Kindern profitieren sollen.

Insgesamt gibt es fürs Riestern, das 2013 als eigenes Verb auch in den Duden Einzug fand, eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte, wie die Bundesregierung hervorhebt – etwa Versicherungsverträge, Banksparverträge, Investmentfondsverträge oder Wohn-Riester-Verträge mit jeweils anderen Konditionen.

Das bedeutet: Sparer legen für die Riester-Produkte Geld fürs Alter mit je nach Anbieter unterschiedlich hoher Rendite an. Dazu bekommen sie die staatliche Altersvorsorgezulage. Anspruch darauf haben allerdings nur Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte sowie Beamte, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt; dann erhält auch der andere die Förderung, sofern er oder sie einen eigenen Vertrag abschließt und hierauf mindestens 60 Euro im Jahr einzahlt.

An staatlichen Förderungen gibt es für Sparende 175 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind zahlt der Staat zusätzlich 300 Euro im Jahr, für davor geborene Kinder 185 Euro. Zusätzlich können je nach Einkommen auch Steuervorteile dazukommen. Für Förderberechtigte, die bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, gibt es außerdem einen Bonus von 200 Euro; so soll für junge Menschen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, frühzeitig mit dem Sparen für die Altersvorsorge zu beginnen.

Die vollen Zulagen gibt es jedoch nur, wenn ein Mindestbeitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalts des Vorjahres eingezahlt wird. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sind das bei einem Durchschnittsverdiener mit 37.873 Euro brutto rund 1515 Euro. Ansonsten werden die Zulagen entsprechend gekürzt.

WAS KRITISIEREN VERBRAUCHERSCHÜTZER?

Schon seit Jahren gibt es den Vorwurf, dass die staatlichen Zuschüsse viel zu selten ausgeschöpft würden – vor allem weil viele Riester-Sparer nicht genug einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Die Verbraucherallianz aus Bund der Versicherten, Bürgerbewegung Finanzwende und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kritisiert, dass fast die Hälfte der Vorsorgesparer ihre Verträge stillgelegt habe oder so wenig einzahle, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekomme.

Außerdem seien die Riester-Produkte am Markt „vielfach zu teuer und zu renditeschwach“. Trotz einer Förderung durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler komme daher zu wenig auf den Konten der Sparer an. Für Versicherer und Vertriebe habe die Einführung der Riester-Förderung hingegen wie ein „gewaltiges Konjunkturprogramm“ gewirkt.

WAS SAGT DIE VERSICHERUNGSBRANCHE?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass die Riester-Rente mit aktuell über 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen „die weltweit erfolgreichste freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge“ sei. Wer wie vorgesehen in einen Riester-Vertrag einzahle, könne mit einem Rentenplus von rund 20 Prozent rechnen.

Gleichwohl hält auch die Branche Reformen an der Riester-Rente für nötig – vor allem wegen des sinkenden Höchstrechnungszinses, oft auch als Garantiezins bezeichnet, der ab 2022 bei nur noch 0,25 Prozent liegt. Mit der Absenkung, die eine Folge des Niedrigzinsumfeldes ist, sehen sich die Versicherer kaum noch in der Lage, einerseits wie vom Gesetzgeber vorgegeben 100-Prozent-Beitragserhalt zu garantieren und andererseits ihre eigenen Kosten zu decken. Dies könnte nach Einschätzung des GDV eine „Defacto-Beerdigung der Riester-Rente“ bedeuten. Der Verband schlägt zur Rettung vor, die Förderung auf alle Bevölkerungsgruppen auszuweiten und das „komplizierte Zulagensystem“ zu vereinfachen.

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