Bundeskabinett beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Symbolbild: Klima
Symbolbild: Klima

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, mit der Deutschland bis 2045 ein vollständig klimaneutraler Staat werden soll – fünf Jahre früher als bislang anvisiert. Der am Mittwoch verabschiedete Entwurf schreibt auf dem Weg dorthin zwei Zwischenmarken fest: Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Mit der Neuregelung sorge die Bundesregierung für „mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) in Berlin. Die neuen Zielvorgaben seien sehr ambitioniert, räumte die Ministerin ein. Sie sprach von einer „gigantischen Aufgabe“, die Deutschland aber meistern könne.

Die nun beschlossene Neufassung verschärft die Vorgaben an die einzelnen Wirtschaftssektoren: Sie müssen ihren CO2-Ausstoß zwischen 2023 und 2030 nun noch weiter drosseln als in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vorgesehen. Den größten Anteil sollen dabei die Energiewirtschaft und die Industrie erbringen. Über die konkreten Sektor-Vorgaben für die Zeit von 2031 bis 2045 soll erst später entschieden werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der Wirtschaft Rückendeckung bei der Umsetzung der Klimaziele zu: „Dabei müssen wir die Wirtschaft unterstützen und bereit sein, die nötigen Mittel bereitzustellen, damit die Transformation gelingt.“

Die Reform des Klimaschutzgesetzes war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in einem vor zwei Wochen ergangenen Urteil Änderungen an der ursprünglich verabschiedete Vorlage angemahnt hatte. Schulze zeigte sich erfreut, dass der Kabinettsbeschluss in so kurzer Zeit habe herbeigeführt werden können. Nach dem Urteil sei sie sich zunächst nicht sicher gewesen, „ob ich damit durchkomme“, sagte sie über die nun beschlossenen Verschärfungen. Der Koalitionspartner Union habe hier deutlich mehr Flexibilität gezeigt als früher.

Um die sozialen Folgen abzumildern, einigte sich die Koalition zudem auf eine Entlastung von Mieterinnen und Mieter. Die Kosten für die neue CO2-Abgabe für Heizkosten sollen sie sich künftig hälftig mit dem Vermieter aufteilen. Bislang gilt die CO2-Abgabe als Bestandteil der Heizkosten und konnte damit vollständig auf die Mietenden abgewälzt werden. „Die Lasten müssen gerecht auf möglichst viele Schultern verteilt werden“, erklärte dazu Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU).

Schulze lehnte es mit Verweis auf die soziale Gerechtigkeit ab, den CO2-Preis schneller steigen zu lassen als bislang geplant. „Ich möchte nicht, dass nur Leute, die sehr viel Geld haben, sich Reisen, Autofahren und Heizen leisten können“, sagte sie. Dies würde „gesellschaftlichen Sprengstoff“ bedeuten.

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock forderte konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes. Das reformierte Gesetz sei ein „Rahmen“, der aber noch mit konkreten Maßnahmen gefüllt werden müsse, sagte sie in der ARD.

Scharfe Kritik kam von der AfD: Deren Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland bezeichneten das Gesetz als „weiteren Sargnagel für Wohlstand und Wirtschaftskraft in unserem Land“. Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali forderte hingegen, „Konzerne und Superreiche“ viel stärker in die Pflicht zu nehmen..

Die FDP-Fraktion kritisierte das Gesetz als zu starr. „Die Groko muss endlich aufhören, ständig neue Verschärfungen für einzelne Sektoren vorzugeben“, erklärte der FDP-Energieexperte Martin Neumann.

Umweltverbände hingegen machten deutlich, dass sie sich eine weitergehende Regelung gewünscht hätten. Die Deutsche Umwelthilfe etwa bemängelte das Fehlen „konkreter Ausbaupfade für Erneuerbare Energien und die lange angekündigte EEG-Novelle“.

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