Wegen Ausstellung falscher Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ist ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von rund 21.000 Euro verurteilt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Freitag mit. Der von ihr beantragte Strafbefehl wurde vom zuständigen Richter demnach erlassen und ist bereits rechtskräftig. Laut Anklage geht es um „zahlreiche Fälle“, in denen der Arzt falsche Atteste ausstellte.
Die Bescheinigungen suggerierten, dass der Besitzer wegen eines medizinischen Grunds von der Maskenpflicht befreit sei. Bereits im September vergangenen Jahres hatten Ermittler die Praxis des Beschuldigten in Offenburg durchsucht. Dem Mediziner wurde nun das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Last gelegt.
In die Strafe floss zusätzlich aber auch noch eine Beleidigung ein. Der Beschuldigte war laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2020 bei Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Offenburg verbal angegangen.
Bei übersichtlicher Sach- und Rechtslage kann ein Strafrichter am Amtsgericht Verfahren per sogenanntem Strafbefehl abschließen. Dabei wird dann auf eine öffentliche Hauptverhandlung verzichtet.