EU fordert von Russland Rücknahme von Vorgehen gegen drei deutsche NGOs

Europäische Union
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Die EU hat Russland aufgefordert, das Vorgehen gegen drei deutsche Nichtregierungsorganisationen rückgängig zu machen. Die Europäische Union lehne die Einstufung als „unerwünschte Organisationen“ ab, teilte ein Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell am Donnerstag mit. Die Entscheidung sei „das jüngste Beispiel für die Missachtung einer lebendigen Zivilgesellschaft durch die russischen Behörden“.

Die russischen Generalstaatsanwaltschaft hatte laut Auswärtigem Amt am Mittwoch erstmals drei deutsche NGOs auf die Liste unerwünschter ausländischer Organisationen gesetzt. Betroffen sind das Forum Russischsprachiger Europäer e.V., das Zentrum für die Liberale Moderne GmbH und der Verein Deutsch-Russischer Austausch e.V.

„Die Entscheidung des russischen Generalstaatsanwalts schadet letztlich den Interessen der russischen Bevölkerung und den Möglichkeiten eines offenen und freien Dialogs“, erklärte der EU-Sprecher. „Nichts in den Aktivitäten dieser NGOs rechtfertigt diesen Schritt.“

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte am Mittwoch von einem „herben Rückschlag für unsere Bemühungen“ gesprochen, „ein besseres Verhältnis zu Russland zu erreichen“. Das Betätigungsverbot sei „befremdlich und inakzeptabel“.

Maas verwies beim Treffen mit seinen EU-Kollegen in Lissabon am Donnerstag darauf, dass ein derartiges Vorgehen nicht nur deutsche Nichtregierungsorganisationen trifft. „Das scheint mittlerweile eine Strategie auf russischer Seite sein“, sagte er. „Das wird das ohnehin schwierige Verhältnis weiter belasten und ist ein weiterer Beweis dafür, dass Russland anscheinend – im Moment zumindest – kein großes Interesse an einem Dialog hat.“

In Russland werden politisch aktive Organisationen, die ganz oder teilweise aus dem Ausland finanziert werden, seit 2012 per Gesetz gezwungen, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen. 2015 setzte Präsident Wladimir Putin zudem ein weiteres Gesetz in Kraft, wonach ausländische Nichtregierungsorganisationen gleichfalls als „unerwünscht“ eingestuft werden können.

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