Kurz vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu einer möglichen Doppelbesteuerung der Renten haben der Sozialverband VdK und die Gewerkschaft IG Metall Reformen bei der Besteuerung der Altersbezüge gefordert. „Wenn der Bundesfinanzhof feststellt, dass Rentner unrechtmäßig doppelt vom Fiskus zur Kasse gebeten wurden, muss es schnellstmöglich zu einer Neuregelung kommen, die das ausschließt“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In diesem Fall müsse die Politik „eine gerechte Regelung“ schaffen.
Bentele verwies auf einen weitergehenden Neuregelungsbedarf bei der Rentenbesteuerung. „Wir brauchen dringend eine Reform, die vor allem arme Rentner in den Blick nimmt, die von ihren Alterseinkünften kaum leben können. Deren kleine Renten dürfen nicht auch noch besteuert werden“, forderte die VdK-Chefin. Nötig sei daher die Anhebung des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 9744 auf 12.600 Euro.
Überdies verlangte Bentele eine vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner. Es könne nicht sein, dass von hochbetagten Menschen verlangt werde, „die viel zu komplizierte Steuererklärung auszufüllen“.
Vorbild für eine Änderung könne ein vereinfachtes Verfahren wie in Mecklenburg-Vorpommern sein. Dort könnten alle Rentner auf die Abgabe einer umfassenden Einkommenssteuererklärung verzichten, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hätten, sagte Bentele.
IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban sagte den Funke-Zeitungen, die derzeitige Regelung bei der Besteuerung von Altersbezügen sorge „für große Unzufriedenheit und Unsicherheit bei Beschäftigten, Rentnerinnen und Rentnern“. Für mehrere Altersgruppen komme es zu einer „systematischen Doppelbesteuerung“, die aus Sicht der IG Metall verfassungswidrig sei. „Das ist nicht akzeptabel“, sagte Urban vor der Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts an diesem Montag.
Der Bundesfinanzhof in München verkündet am Vormittag seine Entscheidungen in zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten. In den für viele Menschen im Ruhestand relevanten Prozessen geht es um die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Vor eineinhalb Wochen deuteten die Richter in den mündlichen Verhandlungen an, dass sie Nachbesserungen für notwendig erachten.
Die Umsetzung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung ist steuerrechtlich kompliziert, für die Umsetzung gilt eine lange Übergangsphase bis 2040. Viele Rentner beklagen eine doppelte steuerliche Belastung, zunächst im Arbeitsleben und dann nochmals im Ruhestand. Dies ist aber verfassungsrechtlich verboten. Bei den Finanzgerichten sind bundesweit mehr als 142.000 Verfahren anhängig. Die Urteile des Bundesfinanzhofs dürfte für diese und etwaige weitere künftige Verfahren wegweisende Bedeutung haben.