Das Bundeskartellamt hat eine weitere Prüfung des Angebots von Google eingeleitet. Wie die Behörde am Freitag in Bonn mitteilte, richtet sich die Prüfung gegen das Angebot Google News Showcase. Dabei handelt es sich nach Angaben des Kartellamtes „um ein eigenes Nachrichtenangebot von Google, das die Möglichkeit zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten gibt und das Google auch für eine Reihe deutscher Verlage geöffnet hat“.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, eine Kooperation mit Google könne für Verlage und andere Nachrichtenanbieter „attraktiv sein und Verbraucherinnen und Verbrauchern neue oder verbesserte Informationsangebote bieten“. Es müsse jedoch sichergestellt werden, „dass es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen einzelnen Verlagen kommt“.
Auch dürfe „die starke Stellung von Google beim Zugang zu den Endkunden nicht zu einer Verdrängung konkurrierender Angebote von Verlagen oder sonstigen Nachrichtenanbietern führen“, fügte Mundt hinzu. Rechte und Pflichten der Inhalteanbieter gegenüber Google bei Teilnahme an dem Programm müssten außerdem „in einem ausgewogenen Verhältnis stehen“.
Das Kartellamt hatte bereits Ende Mai ein Verfahren zur Überprüfung der Marktposition von Google nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet; ähnliche Ermittlungen der Wettbewerbshüter gibt es auch gegen das Online-Netzwerk Facebook und den Versandhändler Amazon.
Außerdem nimmt das Kartellamt die Datenverarbeitung bei Google unter die Lupe. Eine mögliche marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb begründete die Behörde mit der Vielzahl an digitalen Diensten Googles wie der Suchmaschine des US-Konzerns, dem Videoportal Youtube, dem Kartendienst Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome. Google wies in diesem Zusammenhang unter anderem darauf hin, dass Nutzerinnen und Nutzer „einfache Kontroll-Möglichkeiten“ hätten, wie ihre Informationen verwendet würden.
Hintergrund der Verfahren des Kartellamts sind die seit Januar dieses Jahres geltenden neuen Vorschriften für Digitalkonzerne im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der großen Technologiekonzerne untersagen oder vorbeugend einschreiten.