Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllen sich Konsumwünsche mithilfe eines Kredits – doch dabei lauern mitunter Fallstricke. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) funktioniert der „Milliardenmarkt Konsumkredite“ nicht effizient und muss dringend reformiert werden. „Konsumkredite werden hierzulande meist schnell und unkompliziert vergeben“, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller am Donnerstag. „Doch diese flotten Kredite haben oft einen Pferdefuß und können Verbraucher am Ende teuer zu stehen kommen.“
Ein Gutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des vzbv ergab demnach, dass Banken Verbraucherkredite zu oft am Bedarf der Kunden vorbei vergeben. Die Kredite seien teilweise ungeeignet und zu teuer. Nötig seien Reformen wie eine Absicherung bei persönlichen Krisen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Diese seien „häufigste Überschuldungsursache“, hob der vzbv hervor.
Die Politik müsse die Geldgeber dazu verpflichten, „mit solchen Krediten verantwortungsvoller umzugehen und zudem eine Krisen-Klausel für Konsumkredite einführen“, forderte Müller. Nach vzbv-Angaben war im Jahr 2020 jeder zweite Fall von Überschuldung in Deutschland auf unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennungen zurückzuführen.
Eine zeitlich befristete Anpassungsmöglichkeit des Vertrags solle Verbrauchern Zeit verschaffen, um die finanzielle Krise zu überwinden und die Kreditbeziehung zu erhalten. Damit würde nach Einschätzung der Verbraucherschützer Überschuldungen vorgebeugt werden, was sowohl den Verbrauchern als auch der Gesellschaft nütze. Anpassungsmöglichkeiten bei Krediten, wie es sie in der Corona-Krise zeitweilig gab, haben sich aus Sicht des vzbv bewährt.
„Verbraucherkredite ermöglichen wirtschaftliche und soziale Teilhabe“, erklärte Müller. „Der Verbraucherschutz und die Verantwortung der Banken dürfen dabei aber nicht aus dem Blick geraten“, mahnte er. Die Politik müsse hier handeln. „Ein intakter Verbraucherkreditmarkt würde Vertrauen schaffen und die Wirtschaft stärken“, fügte Müller hinzu.
Neben der Krisen-Klausel fordert der vzbv eine verbesserte Kreditwürdigkeitsprüfung. Bei fehlender Bonität fordert der vzbv zugleich unter bestimmten Bedingungen Flexibilität der Geldgeber: So solle berücksichtigt werden, ob sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch einen Kredit erhöht – etwa bei der Finanzierung eines Umzugs an den Ort einer neuen Arbeitsstelle.
Außerdem fordert der vzbv, dass die Schutzregeln des Verbraucherkreditrechts ausgeweitet werden. Denn eine Reihe von Krediten, die speziell zur Finanzierung von Konsum angeboten werden, gehörten bislang nicht vollständig zum Anwendungsbereich. Dazu zähle etwa die sogenannte Nullprozentfinanzierung, die häufig im Handel angeboten werde. Auch bei sogenannten Minikrediten für Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro und Kurzzeitkrediten unter drei Monaten sei dies der Fall.
Darüber hinaus seien über Onlineplattformen vertriebene sogenannte Peer-to-Peer-Kredite zu nennen, auf denen Gläubiger und Schuldner zusammengeführt werden, heißt es in einem Positionspapier der Verbraucherschützer. Der Zugang zu diesen Krediten sei „besonders niedrigschwellig“ und es würden gezielt Verbraucher mit geringer Bonität, häufig über einen aggressiven Vertrieb, angesprochen.
Gerade hier solle eine „verantwortungsvolle Kreditvergabe sichergestellt werden, die dafür Sorge trägt, dass die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genau geprüft und die Geeignetheit der Produkte sichergestellt wird“, fordert der vzbv. Solange Kreditprodukte außerhalb des Anwendungsbereichs des Verbraucherkreditrechts existierten, bestünden Möglichkeiten, Schutzregeln für Verbraucher zu umgehen.