Oberster US-Gerichtshof lehnt Klage gegen Gesundheitsreform „Obamacare“ ab

Supreme Court, USA
Supreme Court, USA

Der Oberste US-Gerichtshof hat eine Klage gegen die als „Obamacare“ bekannte Gesundheitsreform des früheren Präsidenten Barack Obama abgewiesen. Der Supreme Court in Washington schmetterte am Donnerstag mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Richterstimmen den Versuch mehrerer konservativ regierter Bundesstaaten ab, die Reform für verfassungswidrig und ungültig erklären zu lassen. Die Bundesstaaten seien nicht klageberechtigt, urteilten die Verfassungsrichter. Damit behalten Millionen Menschen ihre Krankenversicherung, die sie dank „Obamacare“ erhalten hatten.

Die Entscheidung des konservativ dominierten Supreme Court ist auch eine nachträgliche Klatsche für Ex-Präsident Donald Trump: Dessen Regierung hatte sich der Klage gegen die Gesundheitsreform angeschlossen. Trump hatte in seiner Amtszeit vergeblich versucht, die historische Reform seines Vorgängers zum Einsturz zu bringen, die inzwischen rund 31 Millionen Bürgern Zugang zu einer Krankenversicherung ermöglicht hat.

Präsident Joe Biden reagierte erleichtert auf den Richterspruch und sprach im Kurzbotschaftendienst Twitter von einem „großen Sieg für die amerikanische Bevölkerung“. Weil Millionen Menschen auf „Obamacare“ angewiesen seien, bleibe die Reform eine „verdammt große Sache“ – im englischen Original „BFD“ als Abkürzung für „big fucking deal“.

Die Vorsitzende des Repräsentantenhauses, die Demokratin Nancy Pelosi, sprach von einer „historischen Entscheidung“ und einem „Sieg“ für die Bemühungen ihrer Partei, unter anderem Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen. Die demokratische Senatorin und frühere Präsidentschaftsbewerberin Elizabeth Warren erklärte, das rechte Lager wolle „Millionen Amerikanern ihre Krankenversicherung entreißen“. Obamas Gesundheitsreform sei aber „verfassungskonform“ und werde Bestand haben.

In dem Supreme-Court-Verfahren ging es um die Frage, ob die 2010 beschlossene Gesundheitsreform komplett ungültig ist, weil ein zentrales Element de facto rückgängig gemacht wurde. Konkret ging es um die als „individual mandate“ bekannte Versicherungspflicht: Die Reform hatte die meisten US-Bürger unter Androhung einer Strafzahlung dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dieses Element war besonders umstritten – und stand 2012 im Zentrum eines ersten Urteils des Supreme Court zu „Obamacare“.

Der Gerichtshof urteilte damals mit einer knappen Mehrheit, die Gesundheitsreform sei verfassungskonform, weil die Strafzahlung als Steuer verstanden werden könne. Der Kongress, der Steuern erheben darf, habe deswegen nicht seine Befugnisse überschritten.

Trumps Republikaner strichen aber 2017 die Strafzahlung, die bei Nicht-Abschluss einer Versicherung drohte. Mehrere republikanisch regierte Bundesstaaten argumentierten in der Folge, mit dem Auslaufen der Strafzahlung sei die Versicherungspflicht insgesamt verfassungswidrig – und damit die gesamte Reform hinfällig. Ende 2018 schloss sich ein konservativer Bundesrichter im Bundesstaat Texas dieser Auffassung an.

Der Fall landete schließlich vor dem Supreme Court, der sich im vergangenen November in einer Anhörung mit der Frage befasste. Dabei ließen die Verfassungsrichter wenig Neigung erkennen, die gesamte Gesundheitsreform zu streichen.

Anhänger der Reform hatten befürchtet, dass der Supreme Court mit seiner unter Trump ausgebauten konservativen Mehrheit die Reform stürzen könnte. Die Richter urteilten nun aber mit breiter Mehrheit, dass die Bundesstaaten nicht klageberechtigt seien, weil ihnen in der Sache kein Schaden entstanden sei.

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