Ifo: Renten-Beitragszahler im Osten schlechter gestellt als früher

Rentner an einem Strand (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Rentner an einem Strand (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Die Vereinheitlichung des Rentensystems führt offenbar dazu, dass Renten-Beitragszahler in Ostdeutschland schlechter gestellt sind als früher. Das ergaben Berechnungen des Ifo-Instituts Dresden, die am Donnerstag veröffentlicht wurden.

Im Jahr 2018 habe ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen Ost eine Anwartschaft auf 37,60 Euro Rente im Monat für jeden Rentenpunkt erworben, inzwischen seien es nur noch 31,51 Euro im Monat für jeden Rentenpunkt, sagte der stellvertretende Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden, Joachim Ragnitz.

„Die Ursache ist, dass parallel zur Angleichung des Rentenwertes die bisherige Höherwertung der Ost-Beiträge abgeschafft wurde, weil der `Eckrentner` mit 45 Beitragsjahren und lebenslangem Durchschnittseinkommen im Osten und im Westen nun die gleiche Rente bezieht.“ Rentensystematisch sei dies geboten, aber der Abbau der früheren Bevorzugung der Ost-Beitragszahler führe nun, gewollt oder ungewollt, mechanisch zu einer Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Regelung, sagte Ragnitz weiter. Ihm zufolge betrug die Höherwertung zum Beispiel im Jahre 2018 genau 13,4 Prozent.

„Folge des Wegfalls ist, dass die Beiträge im Osten nun weniger wert sind als vorher, denn das Durchschnittseinkommen liegt im Osten weiterhin deutlich unter dem West-Einkommen.“ Es sei so, als nehme der Gesetzgeber nunmehr an, beide Durchschnittseinkommen seien gleich hoch: „Das ist aber noch immer nicht der Fall. Das Durchschnittseinkommen Ost liegt noch immer 17 Prozent unter dem Durchschnitt im Westen. Oder umgekehrt: Derzeit liegen die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer in Ostdeutschland bei 82,8 Prozent des westdeutschen Wertes.“

Das aber bedeute, dass sich der allgemeine Lohnrückstand in Ostdeutschland für einen Großteil der Beschäftigten in Zukunft auch in niedrigeren Renten niederschlagen werde. „Eine Angleichung lässt sich jedoch nicht über die Rentenkassen regeln. Sie setzt vielmehr eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Betriebe voraus“, so der Experte.

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