Das Bundesbauministerium hält trotz Finanzierungsunklarheiten an den Fristen zur kommunalen Wärmeplanung fest. „Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber gehen davon aus, dass die in dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne (Ende Juni 2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern, Ende Juni 2028 für Gemeindegebiete mit geringeren Einwohnerzahlen) ausreichend sind“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagausgaben) mit.
„Eine finanzielle Unterstützung des Bundes für die Erstellung der Wärmepläne und auch für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze ist infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 Gegenstand laufender Gespräche innerhalb der Bundesregierung.“
Es werde um Verständnis gebeten, dass aus diesem Grund derzeit keine konkreten Angaben dazu gemacht werden könnten. Hintergrund ist die deutliche Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der die Zielsetzung für nicht erreichbar hält. Es gebe weder die Planungskapazitäten noch seien die Kommunen in der Lage, die dann aufgestellten Planungen zeitnah umzusetzen.
Es gebe ein Ringen um personelle Ressourcen, zudem sei die finanzielle und regulatorische Umsetzung noch unklar. Das Bauministerium unter Führung von Klara Geywitz (SPD) erklärte dazu, die Staffelung der Fristen für die Erstellung der Wärmepläne führe zu einer zeitlichen Entzerrung der Nachfrage nach Wärmeplanungsleistungen bei externen Dienstleistern. „Außerdem kann die Möglichkeit genutzt werden, einen gemeinsamen Wärmeplan für mehrere Gemeindegebiete aufzustellen.“
Das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium erarbeiteten derzeit einen Leitfaden zur Wärmeplanung, „der voraussichtlich in den nächsten Monaten veröffentlicht werden wird“, so die Sprecherin weiter. Der Deutsche Landkreistag bestätigte der Mediengruppe Bayern, dass „die Umsetzung sowohl mit Blick auf die personellen Ressourcen bei den Gemeinden als auch bei den Planungsbüros herausfordernd werden wird“. Man teile die Kritik des Städtebunds an der relativ zeitnahen Umsetzung.
Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, verwies darauf, dass es „gerade für kleinere Kommunen gemeindeübergreifende Möglichkeiten und eine vereinfachte und beschleunigte Planung“ gebe. „Weder sieht das Gesetz eine Pflicht zur Umsetzung vor noch stellt es auf einen bestimmten Energieträger ab.“ Er gibt allerdings zu, dass die FDP den Kommunen gerne etwas mehr Zeit eingeräumt hätte.
„Das war allerdings mit den Grünen nicht möglich.“
Nutzungsrechte erwerben?
Folge uns auf Google News