Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 632.100 Personen rechtskräftig von Gerichten verurteilt. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) etwa 24.800 Verurteilte beziehungsweise vier Prozent weniger als im Vorjahr. Der Rückgang betrifft sowohl das allgemeine Strafrecht als auch Verurteilungen nach Nebenstrafgesetzen.
Geldstrafe bleibt häufigste Sanktion
Mit rund 506.500 Fällen entfielen etwa 80 Prozent aller Verurteilungen auf eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. Freiheitsstrafen oder Strafarrest verhängten die Gerichte gegen rund 85.700 Personen, was einem Anteil von 14 Prozent entspricht.
In rund 39.900 Fällen (sechs Prozent) kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dabei machten sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest etwa zwei Drittel der Sanktionen aus. Das verbleibende Drittel verteilte sich annähernd gleich auf Erziehungsmaßregeln und Jugendstrafen nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Mehrheit der Verurteilungen nach Strafgesetzbuch
Die meisten Urteile beruhten auch 2024 auf Verstößen gegen das Strafgesetzbuch (StGB). Mit rund 481.700 Verurteilungen entfielen 76 Prozent aller Fälle auf das Kernstrafrecht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Minus von rund 8.900 Fällen beziehungsweise 1,8 Prozent. Etwa ein Fünftel dieser StGB-Verurteilungen betraf Straftaten im Straßenverkehr. Die übrigen Fälle verteilten sich vor allem auf Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Straftaten gegen die Person.
Deutlicher Rückgang bei Drogendelikten
Neben dem Strafgesetzbuch spielten auch andere Bundes- und Landesgesetze eine Rolle. Insgesamt wurden rund 150.400 Personen wegen Verstößen gegen solche Vorschriften verurteilt – ein Rückgang von knapp zehn Prozent im Vergleich zu 2023.
Darunter entfielen rund 55.200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz, dessen Fallzahlen mit plus 0,4 Prozent leicht über dem Vorjahresniveau lagen. Deutlich stärker sank hingegen die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz: Mit rund 36.400 Fällen lag sie um etwa 21.200 beziehungsweise 37 Prozent niedriger als 2023.
Destatis führt diesen starken Rückgang auf einen Sondereffekt durch die Teillegalisierung von Cannabis seit April 2024 zurück. Zwar war die Zahl der entsprechenden Verurteilungen bereits zuvor rückläufig, der Einbruch zwischen 2023 und 2024 fällt jedoch deutlich stärker aus.


Kommentare