Winterreifen aus dem Netz: Wann der Widerruf gilt und wann Wertersatz droht

Winterreifen aus dem Netz: Wann der Widerruf gilt und wann Wertersatz droht
Winterreifen (über Daniel Tadevosyan)

Der Winter rückt näher, und für viele Autofahrer steht der Reifenwechsel an. Wer sich den Gang zur Werkstatt sparen will, bestellt Reifen und andere Autoteile oft im Internet. Welche Rechte Verbraucher dabei haben, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Gilt beim Kauf von Autoteilen im Internet auch das Widerrufsrecht?

Föhlisch: Beim Kauf von Autozubehör wie Winterreifen im Internet gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kunde kann die Ware also ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Vorsicht ist aber geboten, wenn die Teile schon am Auto montiert waren und das Fahrzeug damit gefahren wurde. Dann muss man damit rechnen, dass man nicht den vollen Kaufpreis zurückbekommt. Ein Verbraucher schuldet dem Händler Wertersatz, wenn er die Ware ausführlicher testet, als es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und sie dadurch an Wert verliert. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem ein Autofahrer einen Katalysator online kaufte. Er baute ihn ein, machte eine Probefahrt und schickte ihn mit erkennbaren Gebrauchsspuren zurück.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei Kompletträdern, oder sind sie als individualisierte Ware ausgenommen?

Föhlisch: Beim Online-Kauf steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, besteht keines. Die Frage ist, ob auf Felgen aufgezogene Reifen darunter fallen. Das Kammergericht Berlin und das Amtsgericht Marienberg haben entschieden: Kfz-Kompletträder fallen nur im Ausnahmefall unter diese Regel. Letztlich werden nur zwei Standardkomponenten verbunden, die sich leicht wieder trennen lassen. Eine Kundenspezifikation liegt erst vor, wenn die Ware wegen der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand abgesetzt werden kann.

Was müssen Autofahrer beim Widerruf und Rückversand von Batterien oder Motoröl beachten?

Föhlisch: Batterien und Motoröl können unter Umständen als Gefahrgut gelten. Je nach Einstufung gelten besondere Auflagen für den Versand. Bei Altöl hängt die Einstufung vom Flammpunkt ab, bei Batterien von der Art, etwa bei Lithium-Batterien. Für Privatleute gibt es zwar einige Erleichterungen, die müssen aber im Einzelfall für jeden Batterietyp geprüft werden. Die Kaufverträge können Sie grundsätzlich widerrufen, beim Rückversand müssen Sie aber die möglichen Gefahrgut-Anforderungen erfüllen. Die Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Verbraucher, wenn er ordnungsgemäß belehrt wurde und nichts anderes mit dem Händler vereinbart ist.

Müssen auch Online-Händler Altbatterien und Altöl zurücknehmen? Und wie bekomme ich das Pfand für eine Autobatterie zurück?

Föhlisch: Ja, auch Online-Händler sind dazu verpflichtet. Kostenlos muss aber nur die Annahme sein, die Versandkosten sind davon nicht erfasst. Je nach Art des Gefahrguts gelten besondere Anforderungen an den Versand, für deren Einhaltung der Kunde selbst verantwortlich ist. Deshalb empfehle ich eher die Abgabe bei einer kommunalen Sammelstelle.

Bei Fahrzeugbatterien gilt eine Besonderheit: Gibt der Verbraucher nicht gleichzeitig eine Altbatterie ab, muss der Händler 7,50 Euro Pfand erheben. Erstatten muss das Pfand allerdings nur der ursprüngliche Händler. Hat der Verbraucher die Batterie bei einem Online-Händler gekauft, die alte aber bei einem anderen Händler abgegeben, kann er sich dort eine Bestätigung ausstellen lassen. Diese Bestätigung muss dem Online-Händler vorliegen, dann wird das Pfand erstattet.

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