CDU-Fraktionschef Brinkhaus dringt auf Wahlrechtsreform

Ralph Brinkhaus - Bild: Tobias Koch
Ralph Brinkhaus - Bild: Tobias Koch

Im seit Monaten andauernden Streit über die Wahlrechtsreform dringt Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) auf einen Kompromiss. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Samstag berichtete, will Brinkhaus dem Fraktionsvorstand am Montag dazu einen Vorschlag vorlegen. Demnach sollen die Mandate im Deutschen Bundestag künftig gedeckelt werden – maximal 750 Abgeordnete hätten dann noch einen Platz im Parlament.

Ziel der derzeitigen Reformbemühungen ist, dass der Bundestag mit derzeit bereits 709 Abgeordneten nach der nächsten Wahl nicht noch größer wird. Als Regelgröße sind eigentlich nur 598 Abgeordnete vorgesehen. Prognosen aus dem vergangenen Jahr ergaben aber, dass der Bundestag künftig womöglich auf über 800 Abgeordnete anschwellen könnte – im Extremfall sogar auf 900.

Die wachsende Zahl kommt durch die Überhangmandate zustande, die Parteien bekommen, wenn sie mehr Direktmandate erringen – und durch Ausgleichsmandate, die im Gegenzug die anderen Parteien bekommen.

Der Pläne von Brinkhaus, die AFP am Samstag ebenfalls vorlagen, sehen nun vor, dass die über der Grenze von 750 liegenden Mandate gekappt werden – im Wechsel jeweils ein ausgleichsloses Überhangmandat und ein nichtzugeteiltes Direktmandat. Das würde vor allem Direktmandate aus Wahlkreisen betreffen, die prozentual die wenigsten Erststimmen erhalten haben. Die SPD habe der CDU bereits signalisiert, dass sie dem Brinkhaus-Vorschlag folgen könnte, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, erklärte am Samstag, es sei „gut, wenn nun auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Reform bereit ist“. Das Brückenmodell der SPD mit einer Deckelung für die Zahl der Abgeordneten sei die geeignete Grundlage für einen Kompromiss. „Allerdings sollte die Obergrenze, ab der Mandate nicht mehr zugeteilt werden, nicht über der derzeitigen Bundestagsgröße liegen“, forderte Schneider. 

Ein solcher „Notfallmechanismus“ für die nächste Bundestagswahl im Jahr 2021, der mit kleinen rechtlichen Änderungen auskomme, könne nach einer politischen Einigung in der kommenden Woche auch noch Anfang September gesetzlich verankert werden, fügte er hinzu. Für eine dauerhafte Reform schlägt die die SPD nach Angaben Schneiders die Einsetzung einer Kommission unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern vor. 

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, mahnte, es sei nun „allerhöchste Zeit“, eine Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen. „Bislang war die Union nicht bereit, ernsthaft an einer Lösung für eine Wahlrechtsreform mitzuarbeiten“, kritisierte sie. „Vor allem die CSU hat sich immer wieder damit hervorgetan, sich jedem konstruktiven Vorschlag zu verweigern.“

Der Vorschlag von Unionsfraktionschef Brinkhaus einer Begrenzung auf 750 Abgeordnete bedeute allerdings „nochmal 41 Abgeordnete mehr als derzeit im Bundestag sind und 152 Abgeordnete über der jetzt geltenden Sollgröße des Bundestages, wie sie heute im Wahlgesetz steht“, kritisierte Haßelmann. „Noch dazu sieht es so aus, dass es wieder die Union wäre, die von diesem Vorschlag einseitig profitieren würde.“

Der Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken betreffe hingegen „alle Parteien proportional gleich“. FDP, Grüne und Linke wollen durchsetzen, dass über ihren Entwurf kommende Woche ohne Fraktionszwang abgestimmt wird. Er sieht im Kern vor, die Zahl der Wahlkreise zu senken. Diese müssten somit neu eingeteilt werden.

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