Sommerferien enden in den ersten Bundesländern: Schulbeginn unter Corona-Auflagen

klasse_klassenzimmer_schule_lernen_unterricht_tische_stühle_klassenraum
Symbolbild: Klassenzimmer

Im Frühjahr haben Homeschooling und Homeoffice auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Krise zu vielen Schwierigkeiten und Unsicherheit in Familien geführt – und dann kamen die Sommerferien. Nun beginnt bald in mehreren Bundesländern das neue Schuljahr. In Mecklenburg-Vorpommern fängt in der kommenden Woche wieder die Schule an, darauf folgen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Wie sich die Bundesländer den Schulstart unter Corona-Bedingungen vorstellen:

GEMEINSAMER HYGIENEPLAN

Die Kultusministerkonferenz der Länder beschloss Mitte Juli einen gemeinsamen Rahmenplan für Hygienemaßnahmen. Unter anderem sieht dieser bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Unterrichts möglichst einen Mindestabstand von eineinhalb Metern vor. Schüler mit verdächtigen Symptomen sollen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Zudem sollen Schulgebäude regelmäßig gereinigt und gelüftet sowie allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wie Händewaschen eingehalten werden. Der Plan empfiehlt außerdem die Benutzung der offiziellen Corona-Warnapp.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In Mecklenburg-Vorpommern werden mehrere Jahrgangsstufen zu sogenannten definierten Gruppen zusammengeschlossen, meistens sind das zwei Jahrgänge. Beispielsweise in den Stufen fünf und sechs gilt deswegen das Gebot zum Mindestabstand nicht. Die Gruppen sollen einander im Idealfall etwa durch zeitversetzten Unterrichtsbeginn nicht begegnen. Die festen Gruppen könnten dabei helfen, etwaige Infektionsketten leichter nachzuverfolgen.

BERLIN

Berlin bereitet eine Maskenpflicht für Schulen vor. Diese soll laut der zuständigen Bildungsverwaltung unter anderem auf den Schulfluren und auf den Pausenflächen gelten, jedoch nicht im Unterricht. Allerdings laufen dazu noch rechtliche Prüfungen. Bislang müssen nur schulfremde Menschen Masken tragen. Klassenverbände und Lerngruppen sollen sich auch in Berlin nicht miteinander vermischen, wenn es zu vermeiden ist.

BRANDENBURG

Im Juli lief in Brandenburg eine Teststrategie für Kitas und Schulen an: Danach können sich alle dortigen Mitarbeiter dieses Jahr innerhalb von drei Monaten bis zu sechs Mal auf das Virus testen lassen. Außerdem soll bis zu ein Prozent der Kitakinder und der Schüler einmal getestet werden. Noch in diesem Jahr soll außerdem entschieden werden, ob wegen Lernrückständen zusätzlicher Unterricht in den Herbstferien, an Samstagen oder in den Osterferien im kommenden Jahr angeboten wird.

HAMBURG

Auch in Hamburg soll der Unterricht so organisiert werden, dass Kontakte reduziert werden und nicht über die eigene Klassenstufe hinausgehen. So dürfen Schüler etwa in Oberstufenkursen in zusammengesetzten Lerngruppen lernen. Wegen der Ausfälle im Frühjahr sollen besonders für die Klassen drei, vier, fünf und sieben Förderkonzepte erstellt werden, um Lernrückstände aufzuholen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

In Schleswig-Holstein sind ebenfalls feste Bezugsgruppen geplant, die als Kohorten bezeichnet werden. Innerhalb dieser Gruppen ist etwa das Abstandsgebot aufgehoben. Dabei kann eine Kohorte mehrere Lerngruppen und gegebenenfalls Jahrgänge umfassen. Sollte es zu einem Ausbruch kommen, sollen im Idealfall nur wenige Kohorten in Quarantäne geschickt werden und nicht gleich die ganze Schule.

NORDRHEIN-WESTFALEN

Der Regelbetrieb soll in Nordrhein-Westfalen nach den Sommerferien unter Wahrung von Auflagen weitergehen. Das Schulministerium sicherte jedoch für den Fall eines Ausbruchs zu, den Schulen für Distanzunterricht „schulfachliche und didaktisch-pädagogische Leitlinien“ an die Hand zu geben. Zudem gibt es die Sorge, dass es zum neuen Schuljahr zu wenige Lehrer gibt. Das Ministerium kündigte an, Schulen weitergehende Möglichkeiten zu geben, Lehrerbedarfe befristet auszuschreiben.

KITAS

Im August sollen bundesweit auch viele Kitas in den Regelbetrieb zurückkehren – unter Hygieneauflagen. Als Problemthema gilt die Frage, welche Symptome ein Kind haben muss, um nicht mehr in die Kita kommen zu dürfen. In Hamburg etwa werden keine Kinder mit Fieber und Husten betreut – es sei denn, die Symptome sind durch eine chronische Erkrankung hervorgerufen. In Berlin wies die Bildungssenatsverwaltung darauf hin, dass Symptome einfacher Erkältungen kein Grund sein müssen, ein Kind nicht zu betreuen.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt