Schulleiter in Brandenburg wegen Weigerung bei Maskenpflicht suspendiert

Maskenpflicht in der Schule
Maskenpflicht in der Schule

In Brandenburg ist der Schulleiter einer Grundschule suspendiert worden, weil er die Maskenpflicht nicht einführen wollte. Der Leiter der Schule in Rathenow habe in einem Schreiben an die Eltern mitgeteilt, dass er sich an die rechtliche Vorgabe nicht gebunden fühle, erklärte das Bildungsministerium in Potsdam am Montag. Deshalb sei er mit Wirkung seit Freitag vom Dienst suspendiert worden.

Darüber hinaus habe der Schulleiter vor Mitarbeitern des Schulamts erklärt, sich an die Weisung seines Dienstvorgesetzten nicht gebunden zu fühlen und ausgedrückt, dass er sich seinem Eid als Beamter nicht mehr verpflichtet fühle. Demnach wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Seine Stellvertreterin übernahm die Geschäfte. Ab Montag sollte die Maskenpflicht nun in der Schule umgesetzt werden, wie das Ministerium versicherte.

In Brandenburg war das neue Schuljahr in der vergangenen Woche gestartet. Dort gilt eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und Horten, jedoch nicht im Unterricht.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44873 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt