Verfassungsgericht: Geschlechtergerechtigkeit im Brandenburger Landtag auf der Probe

Landtag von Brandenburg
Landtag von Brandenburg

Nach Klagen von AfD und NPD hat das Brandenburger Landesverfassungsgericht in Potsdam am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit des sogenannten Paritätsgesetzes verhandelt. Demnach müssen die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen künftig abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt sein. SPD, Grüne und Linke wollen so für eine ausgewogene Besetzung des Landtags sorgen. Die Kläger halten die Vorgabe hingegen für verfassungswidrig. Fragen und Antworten:

WORÜBER WIRD VERHANDELT?

Im Brandenburger Paritätsgesetz, das die ehemalige rot-rote Koalition mit Unterstützung der Grünen im Januar 2019 als erste in Deutschland überhaupt beschloss, wird das sogenannte Reißverschlussverfahren festgelegt. Demnach müssen Parteien ab diesem Jahr Männer und Frauen abwechselnd für ihre Landeslisten aufstellen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können sich aussuchen, ob sie auf einem männlichen oder weiblichen Platz gelistet werden wollen.

WAS SAGEN BEFÜRWORTER UND GEGNER?

Elf weibliche Landtagsabgeordnete erklärten zuletzt parteiübergreifend, sich für eine Erhöhung des Frauenanteils im Brandenburger Landtag einzusetzen. Die Perspektive von unterschiedlichen Frauen müsse noch stärker in die politische Meinungsbildung einfließen. Aktuell liegt der Frauenanteil im Brandenburger Landtag bei rund 32 Prozent.

Sie setzten auf ein progressives Urteil des Gerichts und hofften auf eine ernsthafte Abwägung von Wahlrechtsgrundsätzen und Gleichstellungsauftrag, heißt es in der Erklärung, die sowohl SPD-, Grünen- und Linken- als auch CDU-Parlamentarierinnen unterschrieben. Die Potsdamer CDU-Fraktion lehnte die Regelungen bislang ab.

Die AfD dagegen hält das Gesetz für „insgesamt verfassungswidrig“, wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag, Birgit Bessin, erklärte. Die vorherige Regelung ohne Parität habe nicht gegen das Gleichberechtigungsverbot verstoßen. Die AfD bemängelt an dem neuen Gesetz, es bevorzuge beziehungsweise benachteilige Landtagskandidaten aufgrund ihres Geschlechts. Die NPD teilte mit, sie sei keinesfalls „gegen Gleichberechtigung, aber solche Quoten zerstören das Leistungsprinzip“.

WIE STEHEN DIE CHANCEN?

Mit Blick auf frühere Gerichtsentscheidungen sieht es für die Befürworter des Gesetzes nicht gerade gut aus. Als das Gesetz im Januar 2019 beschlossen wurde, äußerte selbst der ehemalige SPD-Innenminister Karl-Heinz Schröter die Sorge, dass „ein solches Vorhaben“ nie ganz ohne juristisches Risiko sei.

Hintergrund der Skepsis war ein Gutachten des parlamentarischen Beratungsdiensts des Landtags, das dem damaligen Gesetzesentwurf kein gutes Zeugnis ausstellte. Das Paritätsgesetz verstößt demnach unter anderem gegen den Grundsatz der Freiheit und Gleichheit der Wahl, gegen das damit verbundene Demokratieprinzip oder den verfassungsrechtlichen Status der Parteien.

Ein im Juli ergangenes Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Thüringen hatte nach Brandenburg als zweites Bundesland im vergangenen Jahr ein Paritätsgesetz eingeführt – und scheiterte damit vor Gericht.

In ihrer Begründung schrieben die Richter auch, dass den Parteien Nachteile entstehen könnten, wenn sie bei der Besetzung der Listen nicht das am besten geeignete Personal einsetzen könnten. Im März 2018 war zudem eine Klage vor dem bayerischen Verfassungsgericht gescheitert, die darauf abzielte, Landeslisten künftig paritätisch besetzen zu müssen.

WIE GEHT ES NACH EINEM URTEIL WEITER?

Ein Urteil wurde nach der Verhandlung noch nicht am Donnerstag erwartet. Es dürfte einige Bedenkzeit nötig sein, bis die Richter entscheiden. Auch in Thüringen fiel die Entscheidung nicht einstimmig. Sollte das Brandenburger Verfassungsgericht, in dem auch die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh sitzt, das Gesetz kippen, könnte der Gang vor das Bundesverfassungsgericht folgen.

Dies deuteten Abgeordnete des Brandenburger Landtages bereits an. Zudem liegen in Karlsruhe bereits Beschwerden gegen die Entscheidungen aus Bayern und Thüringen. Endgültig dürfte die Entscheidung über die Parität ohnehin eines Tages beim höchsten deutschen Gericht fallen.

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