Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Grillverbot in Bayern

Symbolbild: Grillen im Freien
Symbolbild: Grillen im Freien

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das landesweite Grillverbot auf öffentlichen Plätzen etwa in Parks oder Grünanlagen gekippt. Ein solch pauschales Grillverbot sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag zu einer Normenkontrollklage. Die zuständige Kammer entschied, ohne eine Differenzierung etwa der Teilnehmerzahl oder der konkreten Umstände sei ein derartiges Verbot unverhältnismäßig.

Gegen die seit Juni geltende Regelung hatte nach Angaben des Bayerischen Rundfunks ein 45 Jahre alter Grillfan geklagt. Der Kläger sagte dem Sender, „ich bin sehr erleichtert, dass unser Rechtssystem funktioniert und hoffe, dass ich damit vielen Familien in Bayern eine Freude gemacht habe.“

In seiner Klage hatte der Mann geltend gemacht, im Bereich der Isar in München grillen zu wollen – dort treffen sich bei schönem Wetter oft hunderte Menschen und grillen.

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