EU-Staaten stimmen für Teilverbot von Bleimunition für die Jagd

Symbolbild: Patrone
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Die EU-Staaten haben sich für ein Teilverbot von bleihaltiger Munition für die Jagd ausgesprochen. Der zuständige Chemikalien-Ausschuss stimmte am Donnerstag für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Demnach soll der Einsatz von Bleimunition in und über Feuchtgebieten künftig verboten sein.

Die EU-Kommission hatte 2015 eine Bewertung der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECA) des Risikos von bleihaltiger Jagdmunition in Auftrag gegeben. 2017 empfahl die ECA daraufhin eine Einschränkung der Nutzung in Feuchtgebieten: Die Verwendung von Blei stelle ein Risiko für Wasservögel dar, die verbrauchten Bleischuss bei der Nahrungssuche aufnähmen.

Nach Angaben der EU-Kommission verenden jedes Jahr Millionen Wasservögel an Bleivergiftungen. „Die Verwendung von Blei in Schrot führt auch zu einem Risiko für Arten, die sich von Vögeln ernähren, die mit Bleischrot kontaminiert sind“, heißt es im Gesetzesvorschlag der Kommission weiter. Über den Verzehr von Wasservögeln könne die Bleibelastung der Umwelt zudem auch ein Gesundheitsrisiko für den Menschen darstellen.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft stimmte nach eigenen Angaben stellvertretend für die Bundesregierung für den Vorschlag der Kommission. Die Zustimmung Berlins galt bis zuletzt als unsicher, weil Deutschland eine dreijährige Übergangszeit forderte, die Kommission aber nur eine zweijährige. „Um das grundsätzliche Anliegen in der Umsetzung nicht weiter zu verzögern“, habe das Ministerium schließlich zugestimmt, hieß es nun.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte die Entscheidung als „gute Nachricht für den Naturschutz“. Sie verwies zudem darauf, dass die ECA derzeit ein Gesamtverbot von Bleimunition für die Jagd prüfe. Das fordern auch die Grünen: „Wir brauchen das Totalverbot“, erklärte der Grünen-Europapolitiker Martin Häusling. In Feuchtgebieten werde nur zwei Prozent der Gesamtmenge bleihaltiger Munition verschossen.

Das EU-Parlament kann gegen das Verbot noch sein Veto einlegen und hat dafür drei Monate Zeit.

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