NSU-Waffenlieferant Carsten S. wieder auf freiem Fuß

Symbolbild: Gefängnis
Symbolbild: Gefängnis

Der als NSU-Waffenlieferant verurteilte Carsten S. ist einem Zeitungsbericht zufolge wieder auf freiem Fuß. Der 40-Jährige sei bereits am 12. Juni aus der Haft entlassen worden, berichtete die Berliner „tageszeitung“ („taz“, Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Oberlandesgerichts München. Der Rest der Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden.

Carsten S. war im Juli 2018 im NSU-Prozess zusammen mit Beate Zschäpe und drei weiteren Angeklagten für die Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verurteilt worden. S. erhielt eine dreijährigen Haftstrafe nach Jugendstrafrecht für Beihilfe zum Mord. Er hatte im Jahr 2000 als Heranwachsender dem untergetauchten Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe ihre spätere Mordwaffe überbracht, eine Ceska-Pistole. Mit dieser erschoss der NSU neun Menschen mit Migrationshintergrund.

Anders als die Mitangeklagten hatte Carsten S. keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Im Frühjahr 2019 trat er seine Haftstrafe an. In welcher Justizvollzugsanstalt er saß, blieb dem Bericht zufolge geheim. S. befinde sich wegen seiner umfangreichen Aussagen im Prozess weiter in einem Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamts (BKA). Auch der Ort, an dem Carsten S. nun unter neuem Namen lebe, werde geheim gehalten, berichtete die „taz“ weiter.

Die „taz“ zitierte den Verteidiger von Johannes Pausch, der die Haftentlassung demnach ebenfalls bestätigte, mit den Worten: „Er bereut seine Tat bis heute sehr, sie wird ihn nie loslassen.“ Carsten S. organisiere derzeit seinen Alltag neu und sei auf Jobsuche. 

Carsten S. hatte als einziger im NSU-Prozess voll ausgesagt, sich und andere schwer belastet und die Opfer um Entschuldigung gebeten. Bereits vor vielen Jahren hatte er mit der rechtsextremen Szene gebrochen. Die Revisionen von Zschäpe und den anderen Mitverurteilten liegen nun beim Bundesgerichtshof.

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