„Querdenken“ verursacht erneut zahlreiche Polizeieinsätze – Steuerzahler muss es bezahlen

Symbolbild: Polizei im Einsatz
Symbolbild: Polizei im Einsatz

In München und Hannover hat die Polizei am Samstag Demonstrationen gegen die staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen zeitweise gestoppt. Grund seien Verstöße gegen die Auflagen zum Infektionsschutz gewesen, hieß es in beiden Städten. Auf der Münchner Theresienwiese versammelten sich am Abend nach Angaben der Polizei rund 10.000 Kritiker der Anti-Corona-Maßnahmen. Größere Zwischenfälle wie bei den Protesten vor zwei Wochen in Berlin wurden nicht gemeldet.

Laut Polizei hielten sich zahlreiche Teilnehmer des Protestzugs in München nicht an die Vorschrift, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Entsprechende Anweisungen über Lautsprecher seien nicht beachtet worden. Zudem wurde die zugelassene Zahl von 500 Teilnehmern weit überschritten. Die Polizei sprach von etwa 3000 Protestierenden.

Die Veranstalter des Protestzugs in München hätten daher von sich aus die Versammlung beendet, teilte die Polizei weiter mit. Allerdings begann am Nachmittag eine Kundgebung auf der Theresienwiese. Dort versammelten sich nach Polizeiangaben rund 10.000 Demonstranten, die Versammlung dauerte am Abend an.

Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 1400 Beamten im Einsatz. Vor zwei Wochen hatten in Berlin hunderte teils rechtsextreme Demonstranten die Treppe des Reichstagsgebäudes gestürmt, in dem der Bundestag seinen Sitz hat. Einige von ihnen schwenkten Reichsfahnen. Dies hatte große Empörung und eine Debatte über ein entschiedeneres Vorgehen gegen radikale Corona-Proteste ausgelöst.

Um die Demonstration in München hatte es im Vorfeld ein juristisches Tauziehen gegeben. Die Behörden und auch das Verwaltungsgericht München hatten den Protestzug zunächst verboten, was dann aber von der höheren Instanz wieder gekippt wurde. Allerdings galten strenge Auflagen zur Abstandspflicht und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die vorgegebene Höchstzahl von 500 Teilnehmern.

Aufgehoben wurde vom Verwaltungsgerichtshof auch die angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl für die anschließende Kundgebung auf der Theresienwiese, für die das Verwaltungsgericht eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern genannt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof entschied dagegen, es gebe keine fixe Obergrenze, sondern „entscheidend ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden können“. Dazu gehörte wiederum das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

In Hannover schritt die Polizei gleich zwei Mal ein, weil sich Teilnehmer des dort organisierten „Walk to Freedom“ (deutsch: „Marsch zur Freiheit“) auch hier weigerten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nachdem die Protestierenden ihre Schutzmasken wieder aufgesetzt hatten, konnten sie jedoch den Protestzug fortsetzen. Ein Teilnehmer sei wegen seiner anhaltenden Weigerung, eine Maske zu tragen, jedoch ausgeschlossen worden, sagte eine Polizeisprecherin.

An dem Protestzug beteiligten sich nach Angaben der Sprecherin bis zu 1100 Menschen. Bei der anschließenden Kundgebung seien in der Spitze rund 900 Teilnehmer gezählt worden. Die Kundgebung endete den Angaben zufolge ohne größere Zwischenfälle.

Mehrere eher linksgerichtete Gruppen, darunter die DGB-Jugend, hatten zu Gegenprotesten aufgerufen. Daran nahmen laut Polizei insgesamt etwa 650 Menschen teil. Die Veranstalter wandten sich gegen eine Verbreitung von Verschwörungsmythen in Verbindung mit der Corona-Pandemie.

Auch in Hannover war ein großes Polizeiaufgebot im Einsatz. Offenbar wegen eines Streits um ein Plakat kam es laut Polizei zu einer Rangelei.

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