Bund und Länder beschließen Obergrenze für Privatfeiern und führen neue Regeln ein

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Teilnehmerzahl von Privatfeiern begrenzen. Diese Obergrenzen sollen für Landkreise gelten, in denen die Zahl der Neuinfektionen bestimmte Grenzwerte übersteigt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag in Berlin. Zudem solle künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro für falsche Personenangaben auf Kontaktlisten von Gaststätten gelten.

Die Kanzlerin und die Länderchefs einigten sich in den Spitzenberatungen im Kanzleramt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, soll die Teilnehmerzahl auf 50 bei Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen begrenzt werden, sagte Merkel. Für Feiern in privaten Räumlichkeiten gelte als „dringende Empfehlung“ eine Obergrenze von 25 Teilnehmern.

Liegt die Infektionszahl bei über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, greife die nächste Stufe der Beschränkungen, sagte die Kanzlerin. Dann sollen an Privatfeiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen maximal 25 Personen teilnehmen können und in Privaträumen nur zehn.

Das nun beschlossenen Konzept erlaube es den Behörden, „regional, spezifisch und zielgenau zu agieren“, sagte Merkel. Es dürfe „nicht wieder einen Lockdown für das ganze Land“ geben, sagte sie. „Das muss unbedingt verhindert werden.“ 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) brachte die Beschlüsse auf folgenden Nenner: Bei jeder Steigerung der Infektionszahlen gelte der Grundsatz: „Mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern.“

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