Diese goldenen Regeln müsst Ihr als E-Scooter-Fahrer beachten

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E-Scooter auf dem Vormasch in Nürnberg

Seit Juni flitzen E-Scooter durch deutsche Innenstädte. Doch welche Verkehrsregeln gelten für E-Roller auf den Straßen? Ist ein Führerschein notwenig? Besteht Helmpflicht? Und welche Bußgelder drohen Verkehrssündern?

E-Scooter erreichen eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde. E-Scooter, die schneller fahren, sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Die Maße der Tretroller dürfen eine Länge von zwei Metern, eine Breite von 70 Zentimetern und eine Höhe von 1,40 Meter nicht überschreiten. Das zulässige Maximalgewicht ohne Fahrer liegt bei 55 Kilogramm. Außerdem darf der Elektroroller höchstens eine Leistung von 500 Watt mitbringen. Bremsen und Beleuchtung sind vorgeschrieben.

Elektrische Tretroller benötigen eine Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kostet pro Jahr etwa 30 bis 60 Euro und muss nach Ablauf erneuert werden. Wie bei der Autoversicherung ist die Versicherung bei Fahrern, die jünger sind als 23 Jahre, um einiges teurer, da junge Menschen statistisch betrachtet häufiger Unfälle verursachen.

Laut dem E-Scooter-Gesetz ist kein Führerschein notwendig, um einen Elektroroller fahren zu dürfen. Jedoch gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Beim Fahren eines elektrischen Rollers muss kein Helm getragen werden – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen, auch wenn zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Nutzer dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Falls diese nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Zum Schutz von Fußgängern ist es verboten, auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung zu fahren – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Für E-Roller-Fahrer gelten die Fahrradampeln. Gibt es keine, so ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Beim E-Scootern gilt die gleiche Promillegrenze wie beim Autofahren. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid von 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille begeht der Fahrer eine Straftat. Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Laut ADAC gelten folgende Bußgelder bei Verkehrssünden:

  • Bei Rot über die Ampel: zwischen 60 und 180 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg: 15 bis 30 Euro
  • Fahren auf der Autobahn: 20 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
  • Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro

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