Schüler der Grundschule sollen ab 2025 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Dafür hat das Bundeskabinett in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen.
Das Geld soll in Räume und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland investiert werden. So soll sichergestellt werden, dass ab 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden kann.