Gebühr von 235 Euro für Ministeriumsauskunft an Journalist ist angemessen

Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser
Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser

Ein Journalist muss 235 Euro Gebühren für Informationen über eine Gesprächsvorbereitung des früheren Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) für ein Treffen mit Facebook-Chef Mark Zuckerberg bezahlen. Die vom Bundesinnenministerium erhobene Gebühr für die mit einem Verwaltungsaufwand von etwa vier Stunden verbundene Herausgabe von Abschriften sei rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.

Der Journalist war gegen die Forderung vor Gericht gezogen und hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Dieses entschied, das Bundesinnenministerium habe sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt und hätte die Gebührenhöhe nicht einfach am Verwaltungsaufwand orientieren dürfen.

Dagegen entschieden die obersten Verwaltungsrichter, der Bescheid sei weder ermessensfehlerhaft, noch verletze er das sogenannte Abschreckungsverbot. Der Gebührenrahmen für die Auskunft reichte von 30 bis 500 Euro.

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