Bundeskabinett billigt Jugendmedienschutzgesetz von Giffey

Kinder an einem Computer
Kinder an einem Computer

Kinder und Jugendliche sollen im Internet künftig besser vor Mobbing, sexueller Anmache und Kostenfallen geschützt werden. Mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) soll der Jugendmedienschutz für das digitale Zeitalter fit gemacht werden. Die Anbieter sozialer Netzwerken werde zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet, zudem soll es eine einheitliche Alterskennzeichnung geben.

„Belästigungen, Beleidigungen, Abzocke – denen begegnen wir mit dem Update für den Jugendmedienschutz“, sagte Giffey in Berlin. Die derzeitigen Bestimmungen stammten noch aus dem Jahr 2002. Das sei die Zeit von CD-ROMs und Videokassette gewesen, als es weder Facebook, noch Instagram, Tiktok oder WhatsApp gegeben habe. „Wir sind jetzt fast 20 Jahre weiter“, sagte Giffey. Der Jugendschutz müsse in der analogen und der digitalen Welt funktionieren. 

Für Angebote im Netz soll es mit der Neuregelung einheitliche Alterskennzeichnungen geben, die Eltern und Jugendlichen Orientierung bieten. Zudem werden die Anbieter im Internet verpflichtet, Voreinstellungen einzurichten, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Anmache, Hassrede, Tracking und finanzieller Abzocke schützen. 

Um zu gewährleisten, dass die Plattformen ihren Pflichten nachkommen, soll die bereits bestehende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden. Sie soll darauf achten, dass es sichere Voreinstellungen sowie Beschwerde- und Hilfesystem gibt. Künftig sollen auch ausländische Anbieter in den Blick genommen werden.

Wenn Verstöße festgestellt werden, soll zunächst der Dialog mit den Anbietern gesucht werden: Die Bundeszentrale soll auf die betroffenen Plattformen zugehen und gemeinsam erörtern, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können dem Entwurf zufolge weitere Schritte ergriffen werden. Als letzte Konsequenz Bußgelder ist ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Ein Bündnis aus Verbänden der Internetbranche kritisierte Giffeys Entwurf. Die Neuregelung würde „zu  massiver Rechtsunsicherheit führen“, hieß es in einer Erklärung  der Organisationen Bitkom, game und Vaunet. Zwar sehe der Entwurf einen vermeintlich einheitlichen Medienbegriff vor, verschärfe dabei aber das Nebeneinander von Bund- und Länderregelungen. Es fehle eine klare Definition der Zuständigkeiten und eine Vereinheitlichung der Strukturen im Jugendmedienschutz.

Hingegen erklärte das Deutsche Kinderhilfswerk, das Gesetz zum Jugendmedienschutz sei seit vielen Jahren überfällig. Alle beteiligten Akteure seien aufgerufen, sich konstruktiv am Gesetzgebungsprozesss zu beteiligen. Bund und Länder sowie Medienanbieter müssten gemeinsam für die Stärkung von Selbstkontrollen und Anbieterverantwortung eintreten.

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