Regierung sagt Mobbing, Anmache und Kostenfallen im Internet den Kampf an

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Mobbing durch Schulkameraden, sexuelle Anmache oder die Kostenfallen zwielichtiger Anbieter – im Internet lauert so manches Risiko für Kinder und Jugendliche. Doch der Jugendmedienschutz in Deutschland gilt als veraltet und ist noch nicht fit für das digitale Zeitalter. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) möchte ihm jetzt ein Update verpassen. Ihren Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt. 

Welchen Handlungsbedarf gibt es?

Über 40 Prozent der Zehn- bis 18-Jährigen haben nach Angaben des Bundesfamilienministeriums im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht. Über eine Million von ihnen haben etwas gesehen, das sie geängstigt hat. 800.000 Menschen aus dieser Altersgruppe wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt. 250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert. Außerdem sind 70 Prozent der Mädchen und Frauen bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen.

Warum reichen die bestehenden Gesetze nicht aus?

Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz stammt von 2002 – also der Zeit der CD-ROMs und Videokassetten. Damals gab es weder Facebook, Instagram, Tiktok noch WhatsApp. Doch mit diesen neuen Medien entstehen auch neue Herausforderungen für den Schutz junger Nutzer.

Welche Anforderungen soll es künftig an die sozialen Netzwerke geben?

Die Betreiber sollen Voreinstellungen einrichten müssen, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Mobbing, sexualisierter Anmache, Hassrede, Tracking und finanzieller Abzocke schützen. 

Für Angebote im Netz soll es mit der Neuregelung zudem einheitliche Alterskennzeichnungen geben, die Eltern und Jugendlichen Orientierung bieten. Das betrifft nicht nur die Inhalte, sondern auch die Möglichkeiten zur Interaktion. So könnte es etwa Warnungen für Angebote geben, die darauf ausgerichtet sind, Kindern ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. 

Wie können sich Nutzer und Eltern gegen miese Praktiken wehren?

Es soll leicht verständliche Beschwerde- und Hilfssysteme geben, die einfach zugänglich sind – etwa über entsprechende Buttons.

Welche Sanktionen sieht Giffeys Entwurf vor?

Um zu gewährleisten, dass die Plattformen ihren Pflichten nachkommen, soll die bestehende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden. 

Wenn Verstöße festgestellt werden, soll zunächst der Dialog mit den Anbietern gesucht werden: Die Bundeszentrale soll auf die betroffenen Plattformen zugehen und gemeinsam erörtern, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können dem Entwurf zufolge weitere Schritte ergriffen werden. Als letzte Konsequenz Bußgelder ist ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Welche Kritik gibt es an Giffeys Entwurf?

Kritiker, darunter auch Verbände der Internetbranche, befürchten, dass es zu einer Vermischung der bisherigen Kompetenzen von Bund und Ländern kommt. Denn bislang regelt der Bund Trägermedien wie CD-ROMs, die Länder sind für Rundfunk und Online-Dienste zuständig, wie Bitkom und andere Verbände betonen. 

Ministerin Giffey weist Bedenken zurück, mit der Neuregelung werde in die Zuständigkeiten eingegriffen. Anders als der Bund hätten die Länder auch keine Möglichkeit, gegen ausländische Anbieter vorzugehen – genau das will Giffey mit ihrem Gesetz aber möglich machen.

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