Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz in dem Bundesland gekippt. Das Gericht in Potsdam gab in seinem am Freitag verkündeten Urteil einer Klage von AfD und NPD in großen Teilen statt. Die Klage der beiden Parteien richtete sich gegen das Gesetz der früheren rot-roten Landesregierung, das vorschrieb, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen.
AfD und NPD hatten gegen das Gesetz geklagt, mit dem SPD und Linke mit Unterstützung der Grünen für eine ausgewogene Besetzung des Landtags mit Menschen beiderlei Geschlechts sorgen wollten. Brandenburg hatte als erstes Bundesland ein Paritätsgesetz beschlossen. Thüringen führte als zweites Land ein solches Gesetz ein. Dieses war vom dortigen Landesverfassungsgericht bereits im Juli gestoppt worden.