Generalanwalt: Lufthansa begründete Wettbewerbsnachteil bei Flughafen Hahn nicht ausreichend

Symbolbild: Lufthansa
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Im Streit um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn hat der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine „neue, restriktivere Tendenz“ des Gerichts der Europäischen Union (EuG) kritisiert. Diese bewirke, dass die meisten Klagen von Wettbewerbern abgewiesen würden, weil sie keine spürbare Beeinträchtigung nachweisen könnten, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag. Er sieht allerdings keine Auswirkungen auf den konkreten Fall des Rechtsstreits mit der Lufthansa. (Az. C-453/19 P)

Es geht um Gelder, die Rheinland-Pfalz und Hessen gezahlt haben. Die beiden Bundesländer förderten den Flughafen bis zum Jahr 2008 mit Subventionen. 2014 billigte die EU-Kommission dies nachträglich. Dagegen klagte die Lufthansa. Sie wandte sich zudem gegen Vergünstigungen für die irische Billigfluglinie Ryanair am Flughafen Hahn in den Jahren 1999 bis 2006.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klage der Fluggesellschaft im April 2019 als unzulässig ab. Sie habe nicht dargelegt, inwieweit die Beihilfen ihre eigenen Interessen beeinträchtigten. Die Lufthansa legte daraufhin Rechtsmittel beim EuGH ein.

In seinen Schlussanträgen ging Generalanwalt Szpunar auf Wunsch des Gerichtshofs nur auf die Frage ein, ob die Lufthansa ihre individuelle Betroffenheit ausreichend nachgewiesen habe. Er kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war und das EuG die Lage korrekt beurteilt habe. Um die grundsätzliche Vereinbarkeit der Subventionen mit EU-Recht ging es nicht. Die Luxemburger Richter sind nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden, folgen ihr aber oft. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

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